Minijob 2026: Grenze 603 €, und welche Benefits steuerfrei obendrauf gehen

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat (7.236 € im Jahr), 2027 bei 633 €. Steuerfreie und pauschal versteuerte Benefits zählen nicht dazu: Sachbezug bis 50 €, Tankgutschein, Essenszuschuss, Deutschlandticket oder Kita-Zuschuss kommen obendrauf, ohne den Minijob zu gefährden. Weihnachtsgeld, Boni und Prämien zählen dagegen zum Verdienst. Minijobber haben außerdem Anspruch auf Gleichbehandlung: Ihr dürft sie nicht allein wegen der kürzeren Arbeitszeit von Benefits ausschließen.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Damit ist auch die Minijob-Grenze gestiegen: auf 603 € im Monat beziehungsweise 7.236 € im Jahr, 47 € mehr als 2025. 2027 steigt sie mit dem Mindestlohn von 14,60 € auf 633 €.

Minijob 2025, 2026 und 2027: die wichtigsten Werte

Minijob202520262027
Verdienstgrenze pro Monat556 €603 €633 €
Verdienstgrenze pro Jahr6.672 €7.236 €7.596 €
Mindestlohn pro Stunde12,82 €13,90 €14,60 €
Übergangsbereich (Midijob)556,01–2.000 €603,01–2.000 €633,01–2.000 €
Abgaben Arbeitgeber (gewerblich)rund 31 %rund 31 %–
Stand: Oktober 2026emplu

Für Arbeitgeber wichtig:

  • Abgaben: Ihr zahlt bei gewerblichen Minijobs rund 31 % pauschal (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pauschsteuer, Umlagen).
  • Umlage U1: Sie ist zum 1. Januar 2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesunken.
  • Midijob: Wer mehr als 603 € und bis 2.000 € verdient, ist im Übergangsbereich mit reduzierten Sozialabgaben.

Was viele nicht wissen: Steuerfreie und pauschal versteuerte Leistungen, die zusätzlich zum Lohn gezahlt werden, zählen nicht zur Verdienstgrenze. Genau hier liegt der Spielraum.

Welche Benefits zählen nicht zur Minijob-Grenze?

Welche Benefits zählen zur Minijob-Grenze?

BenefitGrenze 2026Zählt zur Minijob-Grenze?
Sachbezug (Gutschein, Tankgutschein)50 € im Monat, Freigrenzenein
Essenszuschussbis 7,67 € pro Arbeitstag, davon 4,57 € pauschal 25 %nein
ÖPNV-Zuschuss, Deutschlandticketin voller Höhe (63 €), § 3 Nr. 15 EStGnein
Kita-Zuschussunbegrenzt, Kind nicht schulpflichtignein
Internetpauschale50 € im Monat, pauschal 25 %nein
Erholungsbeihilfe156 € im Jahr, pauschal 25 %nein
Gesundheitsförderung600 € im Jahr, nur zertifizierte Kursenein
Geschenk zum GeburtstagSachgeschenk bis 60 €nein
Weihnachtsgeld, Bonus, Prämie–ja, zählt zum Jahresverdienst
Gehaltsumwandlung in Benefits–nicht zulässig, Benefits müssen zusätzlich sein
Stand: Oktober 2026emplu

Sachbezug und Tankgutschein (bis 50 € im Monat)

Der monatliche Sachbezug gilt für Minijobber genauso wie für alle anderen. Bis 50 € im Monat sind steuer- und sozialversicherungsfrei, etwa als Gutschein für Tankstelle, Supermarkt oder Drogerie. Weil er beitragsfrei ist, zählt er nicht zur Minijob-Grenze. Für eine Minijobberin mit 500 € im Monat ist das ein Plus von 10 %, ohne einen Cent Abzüge. Wichtig: Der Gutschein darf nicht in Geld umgetauscht werden können. Alles dazu in Sachbezug 2026: steuerfreie Gutscheine.

Essenszuschuss (bis 7,67 € pro Arbeitstag)

Wer vor Ort arbeitet, kann einen Essenszuschuss bekommen: bis 7,67 € pro Arbeitstag. Davon sind 3,10 € steuerfrei, die restlichen 4,57 € versteuert ihr pauschal mit 25 %. Beides ist beitragsfrei und zählt nicht zur Grenze. Bei acht Arbeitstagen im Monat sind das gut 60 €. Mehr zum Essenszuschuss.

Fahrtkosten und Deutschlandticket

Zuschüsse zum Deutschlandticket (63 € im Monat) oder zu anderen Tickets für Bus und Bahn sind steuer- und beitragsfrei, wenn sie zusätzlich zum Lohn gezahlt werden. Auch für Minijobber. Mehr in ÖPNV-Zuschuss richtig versteuern.

Kita-Zuschuss

Auch Minijobberinnen und Minijobber mit Kindern können einen Kita-Zuschuss bekommen. Er ist in voller Höhe steuerfrei, solange das Kind noch nicht schulpflichtig ist und ein Nachweis der Kosten vorliegt. Mehr in Zuschuss zur Kinderbetreuung.

Internetpauschale und Erholungsbeihilfe

Die Internetpauschale (bis 50 € im Monat) und die Erholungsbeihilfe (bis 156 € im Jahr) versteuert ihr pauschal mit 25 %. Sie sind beitragsfrei und zählen deshalb ebenfalls nicht zur Grenze.

Gesundheitsförderung (bis 600 € im Jahr)

Für zertifizierte Präventionskurse, etwa zu Rücken, Stress oder Ernährung, könnt ihr bis 600 € im Jahr steuerfrei zahlen. Eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio fällt nicht darunter, sie läuft über den 50-€-Sachbezug.

Rechenbeispiel: So viel mehr bekommen Minijobber

Rechenbeispiel: 777 € im Monat, und trotzdem Minijob

Minijobberin, 8 Arbeitstage im Monatpro Monat
Lohn (Minijob-Grenze)603,00 €
Sachbezug, z. B. Tank- oder Supermarktgutschein+ 50,00 €
Essenszuschuss (8 Tage × 7,67 €)+ 61,36 €
Deutschlandticket+ 63,00 €
Kommt insgesamt an777,36 €
Minijob-Statusbleibt erhalten
Benefits nur zusätzlich zum Lohn · Stand: Oktober 2026emplu

Zählen Sonderzahlungen zur Minijob-Grenze?

Ja. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni und Prämien sind Arbeitsentgelt und zählen zum Verdienst. Entscheidend ist der Jahresverdienst: 2026 dürfen es höchstens 7.236 € sein. Eine vertraglich zugesagte Sonderzahlung müsst ihr deshalb von Anfang an mitrechnen.

Sonderzahlungen und Überschreiten der Grenze

SituationZählt zum Verdienst?Folge
Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeldjaauf das Jahr verteilt prüfen: höchstens 7.236 € im Jahr 2026
Unvorhersehbare Mehrarbeit (z. B. Krankheitsvertretung)jain bis zu 2 Monaten im Jahr erlaubt, höchstens bis zum Doppelten der Grenze
Regelmäßig mehr als 603 €jaMinijob endet, Midijob mit Sozialversicherung
Sachbezug, ÖPNV-, Kita-Zuschussneinkeine Auswirkung
Pauschal versteuerte Zuschüsse (Essen, Internet, Erholung)neinkeine Auswirkung
Stand: Oktober 2026emplu

Wer Minijobbern zum Jahresende etwas Gutes tun will, ohne die Grenze zu gefährden, nutzt besser einen Sachbezug bis 50 € statt einer Geldprämie. Ein Sachgeschenk bis 60 € zum Geburtstag zählt ebenfalls nicht. Mehr in Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter.

Müssen Minijobber dieselben Benefits bekommen?

Grundsätzlich ja. Minijobber sind arbeitsrechtlich Teilzeitkräfte. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 4 TzBfG) verbietet, sie allein wegen der kürzeren Arbeitszeit schlechter zu behandeln. Das heißt:

  • Sonderzahlungen, die Vollzeitkräfte bekommen, stehen Minijobbern anteilig zu.
  • Urlaub gibt es anteilig, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ebenso.
  • Benefits, die ihr allen anbietet, solltet ihr auch Teilzeitkräften und Minijobbern anbieten, ganz oder anteilig. Ein pauschaler Ausschluss ist rechtlich riskant.

Wer Minijobber aktiv einbezieht, zeigt Wertschätzung, und das wird in einer Gruppe, die oft übersehen wird, besonders wahrgenommen. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen in Benefits rechtssicher gestalten.

Warum Benefits für Minijobber so wertvoll sind

Eine Lohnerhöhung stößt bei Minijobbern schnell an die Grenze von 603 €. Benefits nicht. Sie sind deshalb das wirksamste Mittel, um mehr zu geben, ohne den Arbeitsvertrag zu ändern oder den Minijob-Status zu riskieren.

Gleichzeitig wechseln Minijobber leichter den Arbeitgeber als Vollzeitkräfte. Viele sind auf ihren Job angewiesen: Studierende, Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner oder Menschen mit Hauptjob. Ein spürbares Benefit-Paket, auch wenn es „nur“ 50 € im Monat sind, kann den Unterschied machen. Wie ihr Fluktuation senkt, steht in Mitarbeiterbindung: Fluktuation senken.

Häufige Fehler

  • Minijobber pauschal ausschließen: rechtlich riskant und strategisch ein Fehler.
  • Benefits auf die Grenze anrechnen: Steuerfreie und pauschal versteuerte Benefits zählen nicht. Wer sie trotzdem einrechnet, verschenkt Spielraum.
  • Geldprämie statt Sachbezug: Eine Prämie in Geld zählt zur Grenze, ein Gutschein bis 50 € nicht.
  • Gehalt umwandeln: Benefits müssen zusätzlich zum Lohn kommen. Wer den Lohn senkt und dafür Benefits zahlt, verliert die Steuerfreiheit.
  • Nur über das Intranet informieren: Minijobber haben oft keinen festen Arbeitsplatz. Eine App auf dem Smartphone erreicht sie. Mehr in Benefit-App auf dem privaten Handy.

Fazit: Minijobber verdienen mehr als ein Feld in der Personalplanung

Die steuerlichen Spielräume für Benefits gelten für alle, ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Weil Lohnerhöhungen bei Minijobbern schnell an die Grenze stoßen, sind Sachbezug, Essenszuschuss und Deutschlandticket hier das wirksamste Werkzeug. Wer diese Gruppe aktiv einbezieht, gewinnt loyalere Mitarbeitende und vermeidet rechtliche Risiken. Alle Benefits im Überblick stehen im Leitfaden Mitarbeiterbenefits.

Häufige Fragen zu Minijob und Benefits

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026? 603 € im Monat beziehungsweise 7.236 € im Jahr. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. 2027 steigt sie auf 633 € im Monat.

Wie viel darf ein Minijobber 2026 steuerfrei verdienen? Bis 603 € im Monat Lohn. Zusätzlich sind steuerfreie und pauschal versteuerte Benefits möglich, etwa 50 € Sachbezug, Essenszuschuss oder Deutschlandticket. Sie zählen nicht zur Grenze.

Können Minijobber den Sachbezug von 50 € bekommen? Ja. Der Sachbezug bis 50 € im Monat gilt auch für Minijobber. Er ist steuer- und beitragsfrei und zählt deshalb nicht zur Minijob-Grenze. Der Gutschein darf nicht in Geld umgetauscht werden können.

Zählt ein Tankgutschein zur Minijob-Grenze? Nein, solange er als Sachbezug bis 50 € im Monat gewährt wird und zusätzlich zum Lohn kommt.

Ist eine Sonderzahlung im Minijob steuerfrei? Nein. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämien zählen zum Verdienst. Der Jahresverdienst darf 2026 höchstens 7.236 € betragen. Steuerfreie Benefits wie Sachbezug zählen dagegen nicht.

Was passiert, wenn ein Minijobber die Grenze überschreitet? Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Monaten im Jahr erlaubt, höchstens bis zum Doppelten der Grenze. Wird die Grenze regelmäßig überschritten, wird aus dem Minijob ein Midijob mit Sozialversicherung.

Ist der Fahrtkostenzuschuss für Minijobber steuerfrei? Ein Zuschuss zum Deutschlandticket oder zu anderen Tickets für Bus und Bahn ist steuer- und beitragsfrei und zählt nicht zur Grenze, wenn er zusätzlich zum Lohn gezahlt wird.

Müssen Minijobber dieselben Benefits bekommen wie Vollzeitkräfte? Grundsätzlich ja. Nach § 4 TzBfG dürfen Teilzeitkräfte, also auch Minijobber, nicht allein wegen der kürzeren Arbeitszeit benachteiligt werden. Benefits können anteilig gewährt werden.

Benefits auch für Minijobber

Mit emplu bekommen Minijobber und Teilzeitkräfte dieselben Benefits wie alle anderen, per App, ohne Papierkram. Die Grenzen sind automatisch abgesichert.

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Quellen: § 8 SGB IV, § 1 SvEV, § 4 TzBfG, § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 3 Nr. 15 und Nr. 33 EStG, § 40 Abs. 2 EStG, Minijob-Zentrale

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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Leonard Gohlke

25. Februar 2026 | 5 min