Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Damit ist auch die Minijob-Grenze gestiegen: auf 603 € im Monat beziehungsweise 7.236 € im Jahr, 47 € mehr als 2025. 2027 steigt sie mit dem Mindestlohn von 14,60 € auf 633 €.
Für Arbeitgeber wichtig:
Was viele nicht wissen: Steuerfreie und pauschal versteuerte Leistungen, die zusätzlich zum Lohn gezahlt werden, zählen nicht zur Verdienstgrenze. Genau hier liegt der Spielraum.
Der monatliche Sachbezug gilt für Minijobber genauso wie für alle anderen. Bis 50 € im Monat sind steuer- und sozialversicherungsfrei, etwa als Gutschein für Tankstelle, Supermarkt oder Drogerie. Weil er beitragsfrei ist, zählt er nicht zur Minijob-Grenze. Für eine Minijobberin mit 500 € im Monat ist das ein Plus von 10 %, ohne einen Cent Abzüge. Wichtig: Der Gutschein darf nicht in Geld umgetauscht werden können. Alles dazu in Sachbezug 2026: steuerfreie Gutscheine.
Wer vor Ort arbeitet, kann einen Essenszuschuss bekommen: bis 7,67 € pro Arbeitstag. Davon sind 3,10 € steuerfrei, die restlichen 4,57 € versteuert ihr pauschal mit 25 %. Beides ist beitragsfrei und zählt nicht zur Grenze. Bei acht Arbeitstagen im Monat sind das gut 60 €. Mehr zum Essenszuschuss.
Zuschüsse zum Deutschlandticket (63 € im Monat) oder zu anderen Tickets für Bus und Bahn sind steuer- und beitragsfrei, wenn sie zusätzlich zum Lohn gezahlt werden. Auch für Minijobber. Mehr in ÖPNV-Zuschuss richtig versteuern.
Auch Minijobberinnen und Minijobber mit Kindern können einen Kita-Zuschuss bekommen. Er ist in voller Höhe steuerfrei, solange das Kind noch nicht schulpflichtig ist und ein Nachweis der Kosten vorliegt. Mehr in Zuschuss zur Kinderbetreuung.
Die Internetpauschale (bis 50 € im Monat) und die Erholungsbeihilfe (bis 156 € im Jahr) versteuert ihr pauschal mit 25 %. Sie sind beitragsfrei und zählen deshalb ebenfalls nicht zur Grenze.
Für zertifizierte Präventionskurse, etwa zu Rücken, Stress oder Ernährung, könnt ihr bis 600 € im Jahr steuerfrei zahlen. Eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio fällt nicht darunter, sie läuft über den 50-€-Sachbezug.
Ja. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni und Prämien sind Arbeitsentgelt und zählen zum Verdienst. Entscheidend ist der Jahresverdienst: 2026 dürfen es höchstens 7.236 € sein. Eine vertraglich zugesagte Sonderzahlung müsst ihr deshalb von Anfang an mitrechnen.
Wer Minijobbern zum Jahresende etwas Gutes tun will, ohne die Grenze zu gefährden, nutzt besser einen Sachbezug bis 50 € statt einer Geldprämie. Ein Sachgeschenk bis 60 € zum Geburtstag zählt ebenfalls nicht. Mehr in Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter.
Grundsätzlich ja. Minijobber sind arbeitsrechtlich Teilzeitkräfte. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 4 TzBfG) verbietet, sie allein wegen der kürzeren Arbeitszeit schlechter zu behandeln. Das heißt:
Wer Minijobber aktiv einbezieht, zeigt Wertschätzung, und das wird in einer Gruppe, die oft übersehen wird, besonders wahrgenommen. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen in Benefits rechtssicher gestalten.
Eine Lohnerhöhung stößt bei Minijobbern schnell an die Grenze von 603 €. Benefits nicht. Sie sind deshalb das wirksamste Mittel, um mehr zu geben, ohne den Arbeitsvertrag zu ändern oder den Minijob-Status zu riskieren.
Gleichzeitig wechseln Minijobber leichter den Arbeitgeber als Vollzeitkräfte. Viele sind auf ihren Job angewiesen: Studierende, Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner oder Menschen mit Hauptjob. Ein spürbares Benefit-Paket, auch wenn es „nur“ 50 € im Monat sind, kann den Unterschied machen. Wie ihr Fluktuation senkt, steht in Mitarbeiterbindung: Fluktuation senken.
Die steuerlichen Spielräume für Benefits gelten für alle, ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Weil Lohnerhöhungen bei Minijobbern schnell an die Grenze stoßen, sind Sachbezug, Essenszuschuss und Deutschlandticket hier das wirksamste Werkzeug. Wer diese Gruppe aktiv einbezieht, gewinnt loyalere Mitarbeitende und vermeidet rechtliche Risiken. Alle Benefits im Überblick stehen im Leitfaden Mitarbeiterbenefits.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026? 603 € im Monat beziehungsweise 7.236 € im Jahr. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. 2027 steigt sie auf 633 € im Monat.
Wie viel darf ein Minijobber 2026 steuerfrei verdienen? Bis 603 € im Monat Lohn. Zusätzlich sind steuerfreie und pauschal versteuerte Benefits möglich, etwa 50 € Sachbezug, Essenszuschuss oder Deutschlandticket. Sie zählen nicht zur Grenze.
Können Minijobber den Sachbezug von 50 € bekommen? Ja. Der Sachbezug bis 50 € im Monat gilt auch für Minijobber. Er ist steuer- und beitragsfrei und zählt deshalb nicht zur Minijob-Grenze. Der Gutschein darf nicht in Geld umgetauscht werden können.
Zählt ein Tankgutschein zur Minijob-Grenze? Nein, solange er als Sachbezug bis 50 € im Monat gewährt wird und zusätzlich zum Lohn kommt.
Ist eine Sonderzahlung im Minijob steuerfrei? Nein. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämien zählen zum Verdienst. Der Jahresverdienst darf 2026 höchstens 7.236 € betragen. Steuerfreie Benefits wie Sachbezug zählen dagegen nicht.
Was passiert, wenn ein Minijobber die Grenze überschreitet? Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Monaten im Jahr erlaubt, höchstens bis zum Doppelten der Grenze. Wird die Grenze regelmäßig überschritten, wird aus dem Minijob ein Midijob mit Sozialversicherung.
Ist der Fahrtkostenzuschuss für Minijobber steuerfrei? Ein Zuschuss zum Deutschlandticket oder zu anderen Tickets für Bus und Bahn ist steuer- und beitragsfrei und zählt nicht zur Grenze, wenn er zusätzlich zum Lohn gezahlt wird.
Müssen Minijobber dieselben Benefits bekommen wie Vollzeitkräfte? Grundsätzlich ja. Nach § 4 TzBfG dürfen Teilzeitkräfte, also auch Minijobber, nicht allein wegen der kürzeren Arbeitszeit benachteiligt werden. Benefits können anteilig gewährt werden.
Quellen: § 8 SGB IV, § 1 SvEV, § 4 TzBfG, § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 3 Nr. 15 und Nr. 33 EStG, § 40 Abs. 2 EStG, Minijob-Zentrale
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Leonard Gohlke
25. Februar 2026 | 5 min
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