Die Homeoffice-Pauschale wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 dauerhaft eingeführt – als Reaktion auf die veränderte Arbeitswelt nach der Pandemie. Das Besondere daran: Arbeitnehmende können sie geltend machen, ohne ein abgeschlossenes Arbeitszimmer zu haben. Der Küchentisch zählt, die Couch theoretisch auch – solange dort tatsächlich gearbeitet wurde.
Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick:
Das bedeutet in der Praxis: Wer ohnehin den Werbungskostenpauschbetrag ausschöpft, profitiert von der Homeoffice-Pauschale nur dann wirklich, wenn seine tatsächlichen beruflichen Ausgaben insgesamt über 1.230 € im Jahr liegen. Für viele Homeoffice-Beschäftigte, die wenig Fahrtkosten haben, kann die Pauschale dennoch ein sinnvoller Baustein in der Steuererklärung sein.
Die Beträge selbst bleiben 2026 unverändert – aber die Finanzämter prüfen deutlich genauer als noch in den Pandemie-Jahren. Damals haben viele Behörden auf Pauschalangaben mit minimalem Nachweis verzichtet, weil die Homeoffice-Pflicht für die meisten selbstverständlich war. Diese Schonfrist ist endgültig vorbei.
Im Fokus steht jetzt das sogenannte Überwiegenskriterium: Die Pauschale gilt nur für Tage, an denen mehr als 50 Prozent der gesamten täglichen Arbeitszeit von zuhause aus geleistet wurde. Wer morgens zwei Stunden im Büro war und nachmittags von zuhause arbeitet, muss im Zweifel belegen können, dass die Homeoffice-Zeit überwiegt. Ein einfacher Eigenbeleg reicht bei Rückfragen durch das Finanzamt nicht mehr aus.
Für Mitarbeitende bedeutet das: Sie sollten ihre Homeoffice-Tage sauber dokumentieren – am besten mit einer Bestätigung des Arbeitgebers. Für euch als Unternehmen ist das eine Chance, aktiv Unterstützung zu leisten und damit sichtbar Wertschätzung zu zeigen.
Auch wenn die Homeoffice-Pauschale primär die Steuererklärung eurer Mitarbeitenden betrifft, gibt es mehrere Stellschrauben, an denen ihr als Arbeitgeber drehen könnt – und solltet.
Stellt euren Mitarbeitenden auf Anfrage eine einfache Bescheinigung über die genehmigten oder tatsächlichen Homeoffice-Tage aus. Das kostet euch kaum Aufwand, schützt eure Mitarbeitenden aber im Fall einer Rückfrage durch das Finanzamt. Viele Unternehmen machen das bereits – wer es noch nicht tut, sollte es 2026 einführen.
Wer eine digitale Zeiterfassung nutzt, hat den Nachweis bereits in der Schublade. Die Daten lassen sich direkt als Beleg verwenden – sowohl für eure Mitarbeitenden als auch für euch intern. Wenn euer System zwischen Büro- und Homeoffice-Tagen unterscheidet, umso besser.
Haltet in Betriebsvereinbarungen oder individuellen Homeoffice-Vereinbarungen fest, an welchen Tagen Homeoffice erlaubt oder vorgesehen ist. Das schafft Klarheit für alle Seiten und gibt euren Mitarbeitenden eine solide Grundlage für ihre Steuererklärung.
Viele Mitarbeitende wissen gar nicht, dass sie die Homeoffice-Pauschale nutzen können oder wie das genau funktioniert. Ein kurzer Hinweis im nächsten Newsletter, in der Benefits-App oder im Intranet kann bares Geld sparen – und zeigt, dass ihr als Arbeitgeber mitdenkt.
Das Thema Homeoffice lässt sich als Arbeitgeber auch direkt mit einem handfesten Benefit verbinden: dem Internetzuschuss. Ihr könnt euren Mitarbeitenden bis zu 50 € monatlich steuerfreien Sachbezug für den heimischen Internetanschluss gewähren – das sind bis zu 600 € netto pro Jahr ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Das entlastet Mitarbeitende, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten, direkt im Portemonnaie – und kostet euch als Arbeitgeber deutlich weniger als eine vergleichbare Bruttogehaltserhöhung. Denn durch den steuerfreien Zuschuss spart ihr euch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, der bei einer klassischen Gehaltserhöhung anfällt.
Gerade für Unternehmen mit einem hohen Homeoffice-Anteil ist das einer der effizientesten Wege, Mitarbeitenden einen spürbaren Mehrwert zu bieten – mit minimalem administrativem Aufwand.
Eine Frage, die viele Mitarbeitende beschäftigt – und bei der ihr als Arbeitgeber punkten könnt, wenn ihr sie proaktiv beantwortet:

Wichtig: Eine Kombination beider Varianten ist möglich – jedoch nicht für denselben Tag. Wer also an manchen Tagen in einem echten häuslichen Arbeitszimmer arbeitet und an anderen Tagen am Küchentisch, kann das entsprechend aufteilen und beides nutzen.
„Die Pauschale gibt es automatisch." Nein – sie muss aktiv in der Steuererklärung eingetragen werden. Wer das vergisst, verschenkt Geld.
„Ich kann Homeoffice-Tage einfach schätzen." Das war früher einfacher. Heute empfiehlt sich eine lückenlose Dokumentation – zum Beispiel per Kalender oder Arbeitgeberbescheinigung.
„Als Arbeitgeber geht mich das nichts an." Stimmt so nicht. Ihr könnt durch einfache Maßnahmen – Bescheinigungen, klare Regelungen, smarte Benefits – echten Mehrwert für eure Mitarbeitenden schaffen und gleichzeitig rechtliche Klarheit für euch gewinnen.
Die Homeoffice-Pauschale ist für eure Mitarbeitenden eine echte finanzielle Erleichterung – vorausgesetzt, sie ist sauber dokumentiert und wird aktiv genutzt. Als Arbeitgeber könnt ihr hier mehr bewegen als viele denken: mit einfachen Bescheinigungen, klaren Homeoffice-Regelungen und steuerfreien Benefits wie dem Internetzuschuss, die das Arbeiten von zuhause für alle attraktiver und fairer machen.
Wer die steuerlichen Spielräume rund ums Homeoffice konsequent nutzt, schafft spürbaren Mehrwert – ohne großen Aufwand.
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Leonard Gohlke
27. Februar 2026 | 6 min
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