
Viele Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitenden Fahrtgeld, oft als festen Betrag im Monat. Als normaler Gehaltsbestandteil ist das teuer: Bei den Mitarbeitenden kommt nur etwa die Hälfte an, der Rest geht an Steuer und Sozialversicherung. Dabei gibt es mehrere Wege, Fahrtkosten deutlich günstiger zu fördern.
Die Wege lassen sich kombinieren. Ein Tankgutschein und ein Fahrtkostenzuschuss sind im selben Monat möglich, ebenso Deutschlandticket und Dienstrad.
Ja, bis 50 € im Monat als Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Für Mitarbeitende kommt der volle Betrag an, für euch fallen keine Lohnnebenkosten an.
Die häufigste Falle: Die 50 € gelten für alle Sachbezüge eines Monats zusammen. Bekommt jemand schon einen anderen Gutschein, Firmenfitness oder eine betriebliche Krankenversicherung als Sachleistung, bleibt für den Tankgutschein weniger. Wird die Grenze nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Und: Die Erstattung eines Tankbelegs ist kein Sachbezug, sondern Barlohn. Steuerfrei ist nur ein Gutschein oder eine Karte, die direkt zum Tanken berechtigt. Alles zu den Regeln für Gutscheine steht in Sachbezug 2026: steuerfreie Gutscheine. Auch Minijobber können den Tankgutschein bekommen, er zählt nicht zur Verdienstgrenze. Mehr in Benefits für Minijobber.
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit dem eigenen Auto könnt ihr einen Zuschuss zahlen und ihn pauschal mit 15 % versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG). Er ist dann sozialversicherungsfrei.
Für dasselbe Netto über eine Gehaltserhöhung zahlt ihr mehr als das Doppelte. Den Vergleich im Detail zeigt Gehaltserhöhung oder Benefits.
Mit einem Mobilitätsbudget fasst ihr diese Möglichkeiten zusammen: Mitarbeitende wählen selbst, ob sie Tankgutschein, Deutschlandticket oder Dienstrad nutzen. Steuerlich gilt dabei für jeden Baustein seine eigene Regel. Wie so ein Budget aufgebaut ist, steht in Flexible Benefits statt Einzellösungen.
Hier ist Vorsicht geboten. Steuerfreie und pauschal versteuerte Benefits müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt werden. Wer einen Lohnbestandteil streicht und dafür einen steuerfreien Benefit gibt, wandelt Gehalt um. Dann entfällt die Steuerfreiheit, rückwirkend bei einer Prüfung.
Der sichere Weg: Das bestehende Fahrtgeld bleibt, und ihr gebt zusätzlich ein Benefit-Budget dazu. Oder ihr führt neue Benefits für alle neuen Mitarbeitenden von Anfang an ein. Wer ein bestehendes Fahrtgeld ablösen will, sollte das vorher arbeitsrechtlich und steuerlich prüfen lassen. Warum die Zusätzlichkeit so wichtig ist, steht in Benefits rechtssicher gestalten.
Fahrtgeld als Barzahlung ist die teuerste Lösung. Tankgutschein, Fahrtkostenzuschuss, ÖPNV-Zuschuss und Dienstrad bringen bei gleichem Budget deutlich mehr bei euren Mitarbeitenden an. Wichtig ist, dass alles zusätzlich zum Lohn kommt. Dann steht einem flexiblen Mobilitätsangebot nichts im Weg.
Ist ein Tankgutschein vom Arbeitgeber steuerfrei? Ja, bis 50 € im Monat als Sachbezug, zusammen mit allen anderen Sachbezügen. Voraussetzung: Er wird zusätzlich zum Lohn gewährt und kann nicht in Geld umgetauscht werden.
Welche Voraussetzungen gelten für einen steuerfreien Tankgutschein? Zusätzlich zum Lohn, höchstens 50 € im Monat zusammen mit anderen Sachbezügen, nur für Tankstellen oder eine begrenzte Kette einlösbar und keine nachträgliche Erstattung gegen Tankbeleg.
Ist Fahrtgeld vom Arbeitgeber steuerfrei? Als Barzahlung nicht. Steuerfrei sind Tankgutschein bis 50 €, ÖPNV-Zuschuss und Dienstrad zusätzlich zum Lohn. Ein Fahrtkostenzuschuss fürs Auto kann pauschal mit 15 % versteuert werden und ist dann beitragsfrei.
Wie hoch darf der Fahrtkostenzuschuss sein? Für die Pauschalversteuerung mit 15 % höchstens so hoch wie die Entfernungspauschale: 2026 0,38 € pro Entfernungskilometer und Arbeitstag im Büro.
Darf ich Fahrtgeld in einen Tankgutschein umwandeln? Nicht, wenn das Fahrtgeld vertraglich zugesagt ist. Das wäre eine unzulässige Gehaltsumwandlung. Möglich ist ein Tankgutschein zusätzlich zum bisherigen Fahrtgeld oder als neue, zusätzliche Leistung.
Können Tankgutschein und Fahrtkostenzuschuss kombiniert werden? Ja. Der Tankgutschein läuft über die 50-€-Sachbezugsgrenze, der Fahrtkostenzuschuss über die 15-%-Pauschalierung. Beides ist im selben Monat möglich.
Quellen: § 8 Abs. 2 Satz 11 und Abs. 4 EStG, § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG, § 3 Nr. 15 und Nr. 37 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

von Leonard Gohlke
02. Februar 2026 | 5 min
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