Mitarbeiter-Benefits 2026 - die wichtigsten Änderungen im Überblick

Auch 2026 bringt wieder einige gesetzliche Anpassungen mit sich, die für Arbeitgeber und HR-Teams relevant sind – vor allem im Bereich Mitarbeiter-Benefits, Gehalt und Sozialabgaben. Die meisten Änderungen sind moderat, können sich im Alltag aber spürbar auswirken, wenn sie nicht rechtzeitig berücksichtigt werden. Die wichtigsten Neuerungen haben wir unten übersichtlich in einer Tabelle zusammengefasst. Vorab ein kurzer Überblick, was sich 2026 ändert und warum das relevant ist.

Leonard Gohlke

01. Dezember 2025

Mitarbeiter-Benefits 2026: Diese Neuerungen sollten Arbeitgeber kennen

Auch 2026 bringt wieder einige gesetzliche Anpassungen mit sich, die für Arbeitgeber und HR-Teams relevant sind – vor allem im Bereich Mitarbeiter-Benefits, Gehalt und Sozialabgaben. Die meisten Änderungen sind moderat, können sich im Alltag aber spürbar auswirken, wenn sie nicht rechtzeitig berücksichtigt werden.

Die wichtigsten Neuerungen haben wir unten übersichtlich in einer Tabelle zusammengefasst. Vorab ein kurzer Überblick, was sich 2026 ändert und warum das relevant ist.

Verpflegung: Sachbezugswerte steigen erneut

Die Sachbezugswerte für Verpflegung werden 2026 angehoben. Sowohl der monatliche Gesamtwert als auch die Tageswerte für Frühstück sowie Mittag- und Abendessen steigen leicht.

Das bedeutet für Arbeitgeber:

  • Essenszuschüsse und Kantinenmodelle müssen mit höheren Bewertungsgrundlagen gerechnet werden.
  • Der geldwerte Vorteil fällt etwas höher aus, wenn Mitarbeitende vergünstigt oder kostenlos essen.

Für HR ist das vor allem ein Abrechnungsthema, das sauber gepflegt werden sollte, um steuerlich korrekt zu bleiben.

Unterkunft: Kleine Anpassung mit Wirkung

Auch der Sachbezugswert für Unterkünfte, die vom Arbeitgeber gestellt werden, steigt leicht. Relevant ist das vor allem für Branchen wie Pflege, Bau oder Montage, in denen Wohnraum Teil des Vergütungspakets ist.

Die Änderung ist gering, sollte aber in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.

Sachbezugsfreigrenze: Keine Änderung, weiter zentral

Die gute Nachricht:
Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze bleibt auch 2026 unverändert bestehen.

Damit bleiben Gutscheine und Sachleistungen weiterhin einer der attraktivsten und steuerlich effizientesten Benefitsfür Arbeitgeber – vorausgesetzt, sie werden zusätzlich zum Gehalt gewährt und korrekt umgesetzt.

Steuern und Sozialabgaben: Belastung steigt vor allem für hohe Einkommen

Mehr Bewegung gibt es bei den Beitragsbemessungsgrenzen:

  • Die Grenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung steigen.
  • Auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung werden angehoben.
  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung steigt ebenfalls.

Das führt dazu, dass klassische Gehaltserhöhungen – insbesondere bei gut verdienenden Mitarbeitenden – teurer werden, während steuerfreie oder steuerbegünstigte Benefits weiter an Bedeutung gewinnen.

Deutschlandticket: Teurer, aber weiter attraktiv

Das Deutschlandticket wird 2026 im Preis erhöht. Für Arbeitgeber bleibt es dennoch ein sehr attraktiver Benefit, da Zuschüsse weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei möglich sind, sofern sie zusätzlich zum Gehalt gewährt werden.

Gerade im Kontext von Nachhaltigkeit und Employer Branding bleibt das Jobticket ein starkes Argument.

Überblick: Alle Änderungen 2025 vs. 2026

Fazit: Kleine Änderungen, klare Richtung

Die Neuerungen für 2026 sind keine Revolution – sie zeigen aber klar eine Richtung:
Gehalt wird teurer, Benefits bleiben effizient.

Unternehmen, die die neuen Werte kennen und rechtzeitig einplanen, können weiterhin attraktive Vergütungspakete schnüren, ohne unnötige Steuer- oder Abgabenlasten zu erzeugen. Gerade Sachbezüge, Essenszuschüsse und Mobilitätsbenefits bleiben auch 2026 zentrale Hebel für moderne Arbeitgeber.

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