
Die flächendeckende Etablierung des Homeoffice hat eine neue Realität geschaffen: Millionen von Beschäftigten nutzen private Infrastruktur für berufliche Zwecke. Während die Kosten hierfür oft stillschweigend privat getragen werden, bietet der Gesetzgeber bereits seit 2004 eine attraktive Lösung zur Entlastung: die steuerlich begünstigte Internetpauschale. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und hoher Abgabenlast stellt dieser Zuschuss ein hocheffektives Instrument der Nettolohnoptimierung dar.
Ein Internet-Zuschuss ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung zur Subventionierung privater Internetkosten. Entgegen weitverbreiteter Annahmen ist das Spektrum der erstattungsfähigen Kosten sehr breit gefächert:
Rechtlich handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil. Die Besonderheit liegt jedoch in der spezifischen steuerlichen Privilegierung, die diesen Benefit für beide Seiten attraktiv macht.
Die steuerliche Basis bildet § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG. Diese Regelung erlaubt es Arbeitgebern, Zuschüsse für die Internetnutzung mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zu versteuern.
Der entscheidende Vorteil: Durch die Pauschalierung fallen für diesen Lohnbestandteil keine Sozialversicherungsbeiträge an. Der Mitarbeitende erhält den vereinbarten Betrag ohne Abzüge netto ausgezahlt, während der Arbeitgeber die Pauschalsteuer trägt. Dies ist deutlich günstiger als eine reguläre Bruttogehaltserhöhung, bei der etwa die Hälfte des Budgets in Steuern und Sozialabgaben fließen würde.
Damit der Internet-Zuschuss rechtssicher gewährt werden kann, müssen vier zentrale Bedingungen erfüllt sein:
Sachbezug Verpflegung (Monatswert)
Sachbezugsfreigrenze (monatlich)
Deutschlandticket (monatlich)
Internetpauschale (monatlich)
Kita-Zuschuss
Beitragsbemessungsgrenzen (Sozialversicherung)
Besonders für Remote-Teams bietet sich eine Kombination mit weiteren Benefits an. Ergänzend zum Internet-Zuschuss können Arbeitgeber gemäß R 3.45 LStR Telefonkosten für die berufliche Nutzung privater Anschlüsse steuerfrei erstatten. Ohne Einzelnachweis sind hier bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, maximal jedoch 20 Euro monatlich, möglich. Zusammen mit der Internetpauschale lassen sich so attraktive „Digital-Pakete“ schnüren.
Trotz der administrativen Einfachheit lauern in der Praxis Fehlerquellen, die bei Betriebsprüfungen zu Nachzahlungen führen können:
Die Administration von Internet-Zuschüssen lässt sich heute weitgehend automatisieren. Moderne HR-Plattformen bieten Self-Service-Portale, über die Mitarbeitende ihre Belege hochladen oder Erklärungen digital unterzeichnen können. Solche Systeme überwachen die 50-Euro-Grenze automatisch und exportieren die Daten direkt in die Lohnabrechnung (z. B. DATEV), was den manuellen Aufwand für die Personalabteilung auf ein Minimum reduziert.
Die Internetpauschale ist weit mehr als eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit; sie ist Ausdruck einer modernen, mitarbeiterorientierten Unternehmenskultur. In einer digitalen Arbeitswelt, in der mobiles Arbeiten zum Standard gehört, bietet sie eine faire und kosteneffiziente Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen und die Nettokaufkraft der Belegschaft spürbar zu steigern.
Für zukunftsorientierte Arbeitgeber ist der Internet-Zuschuss daher ein unverzichtbarer Baustein in einem modularen Benefit-Portfolio. Er beweist, dass strategische Entgeltgestaltung und administrative Einfachheit Hand in Hand gehen können.
Externe Quellen und weiterführende Informationen:




von Leonard Gohlke
12. Oktober 2025 | 11 min
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