Internet-Zuschuss - Wie Sie mit der Internetpauschale bis zu 600€ netto mehr Gehalt schaffen

Das Homeoffice hat unser Arbeitsverständnis revolutioniert und dabei eine interessante Begleiterscheinung hervorgebracht: Plötzlich zahlen Millionen von Mitarbeitern ihre beruflich genutzten Internetkosten aus eigener Tasche.

Internet-Zuschuss 2026: Mit der Internetpauschale die Nettolöhne effizient optimieren

Die flächendeckende Etablierung des Homeoffice hat eine neue Realität geschaffen: Millionen von Beschäftigten nutzen private Infrastruktur für berufliche Zwecke. Während die Kosten hierfür oft stillschweigend privat getragen werden, bietet der Gesetzgeber bereits seit 2004 eine attraktive Lösung zur Entlastung: die steuerlich begünstigte Internetpauschale. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und hoher Abgabenlast stellt dieser Zuschuss ein hocheffektives Instrument der Nettolohnoptimierung dar.

Definition: Was umfasst der Internet-Zuschuss?

Ein Internet-Zuschuss ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung zur Subventionierung privater Internetkosten. Entgegen weitverbreiteter Annahmen ist das Spektrum der erstattungsfähigen Kosten sehr breit gefächert:

  • Laufende Kosten: Monatliche Grundgebühren für DSL-, Kabel- oder Glasfaseranschlüsse sowie Flatrates für mobile Datennutzung.
  • Einmalige Aufwendungen: Anschluss- und Bereitstellungsgebühren sowie Kosten für die professionelle Installation.
  • Hardware: Router, Modems und notwendige Verkabelungskomponenten, die für den Netzzugang erforderlich sind.

Rechtlich handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil. Die Besonderheit liegt jedoch in der spezifischen steuerlichen Privilegierung, die diesen Benefit für beide Seiten attraktiv macht.

Rechtliche Grundlagen: Die Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG

Die steuerliche Basis bildet § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG. Diese Regelung erlaubt es Arbeitgebern, Zuschüsse für die Internetnutzung mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zu versteuern.

Der entscheidende Vorteil: Durch die Pauschalierung fallen für diesen Lohnbestandteil keine Sozialversicherungsbeiträge an. Der Mitarbeitende erhält den vereinbarten Betrag ohne Abzüge netto ausgezahlt, während der Arbeitgeber die Pauschalsteuer trägt. Dies ist deutlich günstiger als eine reguläre Bruttogehaltserhöhung, bei der etwa die Hälfte des Budgets in Steuern und Sozialabgaben fließen würde.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Damit der Internet-Zuschuss rechtssicher gewährt werden kann, müssen vier zentrale Bedingungen erfüllt sein:

  1. Zusätzlichkeit: Der Zuschuss muss zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Eine Entgeltumwandlung (Tausch von bestehendem Bruttogehalt gegen den Zuschuss) ist nicht zulässig.
  2. Tatsächliche Kosten: Die Pauschale darf die real beim Mitarbeitenden anfallenden Kosten nicht überschreiten. Überzahlungen führen zur Steuerpflicht des Differenzbetrags.
  3. Vertragsverhältnis: Der Internetvertrag muss auf den Namen des Beschäftigten laufen.
  4. Dokumentation: Bis zu einem Betrag von 50 Euro monatlich genügt eine schriftliche Eigenbestätigung des Mitarbeitenden über die Höhe seiner Kosten. Beträge darüber hinaus erfordern detaillierte Nachweise über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten.

Überblick: Alle wichtigen Änderungen 2025 vs. 2026

Sachbezug Verpflegung (Monatswert)

  • Stand 2025: 313,00 €
  • Neuerung 2026: Erhöhung (Anpassung an den Verbraucherpreisindex)

Sachbezugsfreigrenze (monatlich)

  • Stand 2025: 50,00 €
  • Neuerung 2026: Bleibt stabil bei 50,00 €

Deutschlandticket (monatlich)

  • Stand 2025: 58,00 €
  • Neuerung 2026: Preiserhöhung (je nach aktueller Beschlusslage)

Internetpauschale (monatlich)

  • Stand 2025: Bis zu 50,00 €
  • Neuerung 2026: Unverändert (Pauschalbesteuerung mit 25 %)

Kita-Zuschuss

  • Stand 2025: Unbegrenzt steuerfrei
  • Neuerung 2026: Unbegrenzt steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG)

Beitragsbemessungsgrenzen (Sozialversicherung)

  • Stand 2025: Geltende Werte 2025
  • Neuerung 2026: Gesetzliche Anhebung (führt zu höheren Lohnnebenkosten bei hohen Einkommen)

Synergien im Homeoffice: Kombination mit Telefonkosten

Besonders für Remote-Teams bietet sich eine Kombination mit weiteren Benefits an. Ergänzend zum Internet-Zuschuss können Arbeitgeber gemäß R 3.45 LStR Telefonkosten für die berufliche Nutzung privater Anschlüsse steuerfrei erstatten. Ohne Einzelnachweis sind hier bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, maximal jedoch 20 Euro monatlich, möglich. Zusammen mit der Internetpauschale lassen sich so attraktive „Digital-Pakete“ schnüren.

Compliance-Check: Häufige Stolperfallen vermeiden

Trotz der administrativen Einfachheit lauern in der Praxis Fehlerquellen, die bei Betriebsprüfungen zu Nachzahlungen führen können:

  • Nachlässige Dokumentation: Schriftliche Erklärungen der Mitarbeitenden sollten jährlich aktualisiert und zwingend im Lohnkonto archiviert werden.
  • Fehlerhafte Vertragsgestaltung: Die „Zusätzlichkeit“ muss im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung rechtssicher formuliert sein.
  • Fehlende Überprüfung: Sinkende Providerpreise können dazu führen, dass der Zuschuss plötzlich die tatsächlichen Kosten übersteigt. Eine regelmäßige Abfrage ist daher ratsam.

Moderne Verwaltung durch digitale HR-Lösungen

Die Administration von Internet-Zuschüssen lässt sich heute weitgehend automatisieren. Moderne HR-Plattformen bieten Self-Service-Portale, über die Mitarbeitende ihre Belege hochladen oder Erklärungen digital unterzeichnen können. Solche Systeme überwachen die 50-Euro-Grenze automatisch und exportieren die Daten direkt in die Lohnabrechnung (z. B. DATEV), was den manuellen Aufwand für die Personalabteilung auf ein Minimum reduziert.

Fazit: Ein zeitgemäßer Benefit mit hoher Hebelwirkung

Die Internetpauschale ist weit mehr als eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit; sie ist Ausdruck einer modernen, mitarbeiterorientierten Unternehmenskultur. In einer digitalen Arbeitswelt, in der mobiles Arbeiten zum Standard gehört, bietet sie eine faire und kosteneffiziente Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen und die Nettokaufkraft der Belegschaft spürbar zu steigern.

Für zukunftsorientierte Arbeitgeber ist der Internet-Zuschuss daher ein unverzichtbarer Baustein in einem modularen Benefit-Portfolio. Er beweist, dass strategische Entgeltgestaltung und administrative Einfachheit Hand in Hand gehen können.

Externe Quellen und weiterführende Informationen:

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