
Was früher ein Obstkorb war, ist heute ein Werkzeug im Wettbewerb um Fachkräfte. Besonders spüren das Betriebe in Pflege, Handwerk, Gastronomie, Handel und Logistik. Dort fehlen Fachkräfte am stärksten, und oft ist der Spielraum für höhere Gehälter klein. Umso wichtiger ist es, das vorhandene Budget so einzusetzen, dass möglichst viel bei den Mitarbeitenden ankommt.
Als Engpassberufe bezeichnet die Bundesagentur für Arbeit Berufe, in denen offene Stellen deutlich schwerer zu besetzen sind als im Durchschnitt: Es gibt wenige Arbeitslose mit passender Qualifikation, und Stellen bleiben lange unbesetzt. Dazu gehören seit Jahren viele Pflege- und Gesundheitsberufe, Handwerksberufe wie Elektrik, Sanitär und Heizung, Berufskraftfahrerinnen und -fahrer sowie Teile von Gastronomie und Erziehung.
In diesen Berufen kostet jede Kündigung doppelt: Die Stelle bleibt lange offen, und das restliche Team muss die Lücke füllen. Was Fluktuation insgesamt kostet, steht in Mitarbeiterbindung: Fluktuation senken.
Die Bertelsmann Stiftung hat rund 34 Millionen Online-Stellenanzeigen ausgewertet. Das Ergebnis: Arbeitgeber werben heute mit fast dreimal so vielen Zusatzleistungen wie 2019.
Auffällig: Am häufigsten genannt werden „harte“ Benefits wie Sonderzahlungen, weiche Versprechen wie „flache Hierarchien“ liegen deutlich dahinter. Und Stellen für Helferinnen und Helfer bekommen im Schnitt drei Benefits weniger als akademische Stellen, obwohl gerade dort jeder Euro mehr netto zählt. Die vollständige Studie gibt es bei der Bertelsmann Stiftung.
Für Mitarbeitende in Pflege, Handwerk oder Logistik zählt vor allem, was im Alltag sofort spürbar ist: mehr netto, Entlastung beim Pendeln, Verpflegung im Schichtdienst, Hilfe bei der Kinderbetreuung. Ein Yoga-Kurs am Dienstagnachmittag hilft niemandem, der in Schichten arbeitet.
Gerade in kleineren Betrieben lohnt sich ein einheitliches Budget, aus dem jede Person selbst wählt. Wie das funktioniert, zeigt Flexible Benefits statt Einzellösungen. Speziell für kleine Teams: Starke Benefits auch für kleine Teams. Wie Mitarbeiterrabatte im Handel steuerlich funktionieren, steht in Mitarbeiterrabatte und steuerfreie Benefits.
Hier liegt der größte Hebel. Viele Extras, die in Schicht- und Handwerksberufen üblich sind, kommen steuerfrei oder pauschal versteuert bei den Mitarbeitenden an:
Steuerfreie Zuschläge sind dabei der stärkste Hebel für Pflege, Gastronomie und Logistik. Sie gelten nur für tatsächlich geleistete Arbeit in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen und nur bis zu einem Grundlohn von 50 € pro Stunde, sozialversicherungsfrei bis 25 € pro Stunde.
Wichtig: Sachbezug, Essens- und Kita-Zuschuss müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt werden. Gehalt umwandeln geht nicht. Wie viel mehr netto im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung ankommt, zeigt Gehaltserhöhung oder Benefits. Alle Benefits im Überblick stehen im Leitfaden Mitarbeiterbenefits.
In Pflege, Gastronomie und Handel arbeiten viele in Teilzeit oder im Minijob. Sie dürfen nicht allein wegen ihrer Arbeitszeit von Benefits ausgeschlossen werden. Der Sachbezug bis 50 € zählt nicht zum Verdienst und gefährdet den Minijob nicht. Details in Benefits für Minijobber und Teilzeitkräfte.
Viele Betriebe bieten Benefits an, die kaum jemand nutzt. In Engpassberufen hat das drei typische Gründe:
Mehr dazu in Warum gute Benefits ohne Kommunikation nichts bringen.
Arbeitgeber versprechen heute mehr denn je. In Engpassberufen gewinnt aber nicht, wer die längste Liste in die Stellenanzeige schreibt, sondern wer Benefits bietet, die im Alltag ankommen: mehr netto, einfache Nutzung und echte Entlastung. Mit steuerfreien Extras holt ihr aus jedem Euro mehr heraus als mit einer Gehaltserhöhung.
Was sind Engpassberufe? Berufe, in denen offene Stellen deutlich schwerer zu besetzen sind als im Durchschnitt, weil passend qualifizierte Bewerbende fehlen. Dazu gehören viele Pflege-, Handwerks- und Logistikberufe.
Welche Benefits sind in der Pflege besonders gefragt? Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Kita-Zuschuss, Essenszuschuss, betriebliche Krankenversicherung und psychologische Beratung zur Entlastung.
Welche Benefits eignen sich für Handwerksbetriebe? Vor allem Benefits, die netto ankommen: 50 € Sachbezug im Monat, Tankgutscheine, steuerfreies Werkzeuggeld, Berufskleidung und ein Dienstrad.
Sind Zuschläge für Nachtarbeit steuerfrei? Ja, nach § 3b EStG, wenn sie zusätzlich zum Grundlohn für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit gezahlt werden. Für Nachtarbeit sind in der Regel 25 % des Grundlohns steuerfrei, bis zu einem Grundlohn von 50 € pro Stunde.
Wie viele Benefits bieten Arbeitgeber in Stellenanzeigen an? Laut Bertelsmann Stiftung im Schnitt 9,6 Benefits pro Stellenanzeige, fast dreimal so viele wie 2019 (3,6).
Können auch Minijobber Benefits bekommen? Ja. Der Sachbezug bis 50 € im Monat zählt nicht zum Verdienst und gefährdet den Minijob nicht. Teilzeitkräfte und Minijobber dürfen nicht allein wegen ihrer Arbeitszeit ausgeschlossen werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

von Anika Brunner
15. September 2025 | 9 min
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