ÖPNV-Zuschüsse richtig versteuern -Der Praxisleitfaden für Arbeitgeber
Die Mobilitätswende hat längst die Personalabteilungen erreicht. Während früher hauptsächlich Dienstwagen als Benefit galten, setzen heute immer mehr Unternehmen auf nachhaltige Alternativen.
ÖPNV-Zuschüsse 2026: Der Praxisleitfaden für steueroptimierte Mobilität
Die Mobilitätswende ist in den Personalabteilungen angekommen. Während der Dienstwagen an Exklusivität verliert, gewinnen nachhaltige Alternativen wie der ÖPNV-Zuschuss massiv an Bedeutung. Für Arbeitgeber ist dies eine Chance, sich als moderne Organisation zu positionieren – vorausgesetzt, die steuerlichen Rahmenbedingungen werden korrekt genutzt.
Definition: Was umfasst der ÖPNV-Zuschuss?
Unter ÖPNV-Zuschüssen werden sämtliche Leistungen des Arbeitgebers zusammengefasst, die die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel vergünstigen oder vollständig finanzieren.
Deutschlandticket: Übernahme der monatlichen Kosten (derzeit 58 Euro).
Regionale Tickets: Bezuschussung von Monats- oder Jahreskarten lokaler Verkehrsverbünde.
BahnCard-Modelle: Bereitstellung von Rabattkarten für den Fern- und Regionalverkehr.
Fahrtkostenzuschüsse: Flexible Erstattungen für die Nutzung von Bus und Bahn.
Steuerrechtlich gelten diese Leistungen als geldwerte Vorteile, für die der Gesetzgeber jedoch weitreichende Privilegien geschaffen hat.
Der Königsweg: Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG
Die attraktivste Option ist die vollständige Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Damit diese greift, muss eine zentrale Bedingung erfüllt sein: Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Keine Entgeltumwandlung: Ein Tausch von Bruttogehalt gegen ein Ticket ist im Rahmen dieser Regelung nicht zulässig.
Umfang: Die Steuerfreiheit deckt sowohl den Arbeitsweg als auch private Fahrten im öffentlichen Nahverkehr ab.
Vorteil: Maximale Entlastung für Mitarbeitende und vollständige Ersparnis der Lohnnebenkosten für das Unternehmen.
Pauschalbesteuerung: Die Lösung für Gehaltsumwandlungen
Falls der Zuschuss nicht "on top" gezahlt werden kann (z. B. bei bestehenden Gehaltsstrukturen oder Cafeteria-Modellen), bietet § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG eine intelligente Alternative:
25 % Pauschalsteuer: Diese wird vom Arbeitgeber getragen.
Sozialversicherungsfreiheit: Trotz der Versteuerung fallen keine Sozialabgaben an.
Netto-Effekt: Der Mitarbeitende erhält den vollen Wert des Tickets ohne Abzüge.
Das Deutschlandticket als Standard-Benefit
Das Deutschlandticket hat die Verwaltung von Mobilitätsbenefits radikal vereinfacht. Durch den einheitlichen Preis von 58 Euro entfällt die komplexe Prüfung unterschiedlicher Tarifzonen.
Vollfinanzierung: Die Übernahme der kompletten 58 Euro ist ein starkes Signal im Employer Branding.
Jobticket-Rabatte: Viele Verkehrsverbünde bieten bei Abnahme durch das Unternehmen zusätzliche Rabatte an, wodurch der effektive Preis unter 58 Euro sinken kann.
Wechselwirkung mit der Entfernungspauschale
Ein wichtiger Hinweis für die interne Kommunikation: Steuerfreie oder pauschal besteuerte Zuschüsse werden auf die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) des Mitarbeiters in dessen Einkommensteuererklärung angerechnet.
Beispiel: Erhält ein Mitarbeiter ein Ticket im Wert von 58 Euro, mindert dies seine absetzbaren Werbungskosten um genau diesen Betrag.
Ziel: Dies verhindert eine steuerliche Doppelbegünstigung, sollte aber transparent kommuniziert werden, um Rückfragen bei der Steuererklärung zu vermeiden.
Häufige Compliance-Fehler in der Personalabteilung
Um Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen zu verhindern, sollten HR-Teams drei typische Stolperfallen meiden:
Mangelnde Dokumentation: Die Zusätzlichkeit der Leistung muss im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung eindeutig schriftlich festgehalten werden.
Vermischung mit Sachbezügen: Der ÖPNV-Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG ist unabhängig von der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (z. B. Tankgutscheine). Beide Benefits können parallel genutzt werden.
Fehlende Nachweise: Kopien der Tickets oder Bestätigungen über den Bezug sollten als Belege zum Lohnkonto genommen werden.
Fazit: Strategischer Mehrwert durch Mobilität
ÖPNV-Zuschüsse sind 2026 ein zentraler Hebel für nachhaltige Mitarbeiterbindung. Sie verbinden ökologische Verantwortung mit wirtschaftlicher Effizienz. Wer die steuerlichen Spielregeln beherrscht, schafft eine Win-Win-Situation: Höhere Netto-Werte für die Belegschaft bei gleichzeitiger Optimierung der Arbeitgeberkosten.