
Steuerfreie Gutscheine vom Arbeitgeber gehören zu den beliebtesten Benefits, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt anbieten können. Der große Vorteil: Bis zu einer Freigrenze von 50 € pro Monat und Mitarbeitenden bleiben diese Sachzuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei — sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden.
So können Arbeitgeber Wertschätzung zeigen und gleichzeitig die Nettovorteile für ihre Mitarbeitenden spürbar erhöhen, ohne dass zusätzliche Abgaben anfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen exakt eingehalten werden. Und genau hier entstehen häufig Unsicherheiten.
Die Grundlage für steuerfreie Sachbezugsgutscheine bildet der § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG in Verbindung mit dem aktuellen BMF-Schreiben vom 15.03.2022. Damit ein Gutschein als steuerfreier Sachbezug gilt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Einhaltung dieser Regelungen ist entscheidend, um die Steuerfreiheit der Sachbezugsgutscheine sicherzustellen.
Wir bei emplu haben ein umfassendes System entwickelt, um Unternehmen genau diese Sicherheit zu bieten. Unser Anspruch ist es, Arbeitgebern ein Benefit-Angebot bereitzustellen, das nicht nur attraktiv für Mitarbeitende ist, sondern auch vollständig gesetzeskonform funktioniert.
1. Systemseitige Begrenzung auf 50 € pro Monat
Unabhängig davon, welches Budget ein Unternehmen für Benefits bereitstellt — unsere Plattform lässt pro Mitarbeitenden und Monat nur steuerfreie Sachbezugs-Gutscheine bis maximal 50 € zu. Eine Überschreitung dieser Freigrenze ist systemisch ausgeschlossen. Das reduziert das Haftungsrisiko und schafft Planungssicherheit für die Lohnbuchhaltung.
2. Strenge Auswahl und Prüfung der Gutschein-Partner
Bevor ein Gutschein in unser Portfolio aufgenommen wird, prüfen wir detailliert, ob er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dabei achten wir darauf:
3. Klare Regelung für Anbieter mit limitierter Produktpalette
Gutscheine für Anbieter mit breit gefächerter Produktpalette werden bei uns strikt getrennt, um sicherzustellen, dass sie ausschließlich innerhalb der jeweiligen Produktpalette genutzt werden können. So erfüllen wir die besonderen Vorgaben gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b ZAG und sichern auch hier die Steuerfreiheit der Gutscheine ab.
Sachbezugsgutscheine bleiben ein äußerst attraktives und steuerlich interessantes Benefit-Instrument für Unternehmen. Entscheidend ist jedoch die exakte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf einen erfahrenen und sorgfältig arbeitenden Anbieter wie emplu setzen.
emplu bietet Unternehmen nicht nur eine vielseitige und mitarbeiterfreundliche Gutschein-Plattform, sondern auch maximale steuerliche Sicherheit.
Sie haben Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben für steuerfreie Sachbezugsgutscheine oder möchten mehr über unser Angebot erfahren? Unser Team steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis
Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beurteilung oder Beratung. emplu empfiehlt ausdrücklich, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen sowie individuelle Implikationen stets mit dem eigenen Steuerberater oder einer entsprechenden Fachberatung zu klären.
emplu übernimmt keinerlei Verpflichtung, Verantwortung oder Sorgfaltspflichten im Hinblick auf eine bestimmte rechtliche oder steuerliche Ausgestaltung.
Welche Sachbezugshöchstgrenze gilt aktuell für steuerfreie Gutscheine?
Die monatliche Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge liegt 2026 weiterhin bei 50 € pro Mitarbeitendem. Wichtig: Diese Grenze darf nicht überschritten werden – sonst sind alle Leistungen in dem Monat steuer- und sozialversicherungspflichtig. Mit emplu ist diese Grenze systemisch abgesichert.
Was zählt überhaupt als steuerfreier Sachbezug?
Als Sachbezug gilt ein Gutschein nur dann, wenn er:
Beispiele: Supermarkt-Gutschein ✅, Amazon-Gutschein ❌ (wegen Drittanbieterstruktur)
Was ist der Unterschied zwischen Sachbezug und geldwertem Vorteil?
Ein Sachbezug ist eine nicht in Geld bestehende Zuwendung (z. B. Gutschein für Waren), die unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleibt. Ein geldwerter Vorteil entsteht dagegen, wenn Mitarbeitende z. B. Geld auszahlen oder frei über den Betrag verfügen können – in diesem Fall entsteht Steuerpflicht.
Wie stellt emplu die steuerliche Konformität sicher?
emplu setzt auf drei Sicherheitsstufen:
Warum ist die Einhaltung der 50 €-Grenze so kritisch?
Wird diese Grenze auch nur um wenige Cent überschritten – z. B. durch mehrere gleichzeitig genutzte Benefits – verlieren alle Leistungen des Monats ihren steuerfreien Status. Das kann zu erheblichen Nachzahlungen und Prüfungsrisiken führen. Deshalb ist ein kontrolliertes System wie das von emplu so wertvoll.
Können Mitarbeitende mehrere Gutscheine pro Monat erhalten?
Ja – aber nur, wenn der Gesamtwert unter 50 € bleibt. Bei emplu ist das technisch sichergestellt. Die Plattform verhindert automatisch eine Überschreitung, auch bei Mehrfachnutzung oder verschiedenen Partnergutscheinen.
Sind alle Gutscheine im Markt automatisch steuerfrei nutzbar?
Nein. Viele Anbieter – vor allem Marketplaces, offene Plattformen oder kombinierbare Gutscheinsysteme – erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen. Deshalb nimmt emplu nur Anbieter mit klarer Produktpalette und konformer Einlöseumgebung auf.
Gibt es Ausnahmen für Mobilitäts- oder Essenszuschüsse?
Ja. Diese gelten steuerlich als eigene Kategorien mit jeweils eigenen Freigrenzen und Bedingungen. Essenszuschüsse orientieren sich z. B. an einem amtlichen Sachbezugswert (7,23 € pro Tag). Diese Werte gelten zusätzlich zur 50 €-Grenze – sollten aber nicht vermischt werden.
Wie hilft emplu bei einer steuerlichen Prüfung?
emplu bietet ein vollständiges Reporting mit allen Buchungs- und Einlöseinformationen auf Knopfdruck. Das erleichtert die Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen und sichert Unternehmen gegenüber Behörden bestmöglich ab.

von Anika Brunner
12. Januar 2026 | 7 min
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