
Anika Brunner
24. April 2025

Viele Unternehmen möchten ihren Mitarbeitenden steuerfreie Sachbezugsgutscheine anbieten und fragen sich dabei, worauf sie achten müssen, damit diese auch wirklich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Besonders die Abgrenzung zwischen einem steuerfreien Sachbezug und einem geldwerten Vorteil sorgt in der Praxis häufig für Unsicherheiten. Schließlich möchte niemand versehentlich eine Lohnsteuerpflicht auslösen oder im Rahmen einer Betriebsprüfung für Überraschungen sorgen. 
 
In diesem Beitrag erklären wir, welche Anforderungen aktuell für Sachbezugsgutscheine gelten, warum die 50-Euro-Grenze beim Sachbezug so wichtig ist und wie wir bei emplu sicherstellen, dass alle unsere Gutscheine den gesetzlichen Vorgaben entsprechen — für maximale steuerliche Sicherheit und sorgenfreie Arbeitgeber-Benefits. 
Steuerfreie Gutscheine vom Arbeitgeber gehören zu den beliebtesten Benefits, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt anbieten können. Der große Vorteil: Bis zu einer Freigrenze von 50 € pro Monat und Mitarbeitenden bleiben diese Sachzuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei — sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden. 
 
So können Arbeitgeber Wertschätzung zeigen und gleichzeitig die Nettovorteile für ihre Mitarbeitenden spürbar erhöhen, ohne dass zusätzliche Abgaben anfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen exakt eingehalten werden. Und genau hier entstehen häufig Unsicherheiten. 
Die Grundlage für steuerfreie Sachbezugsgutscheine bildet der § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG in Verbindung mit dem aktuellen BMF-Schreiben vom 15.03.2022. Damit ein Gutschein als steuerfreier Sachbezug gilt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 
- Maximal 50 € pro Monat und Mitarbeitenden (die sogenannte 50-Euro-Grenze beim Sachbezug). 
- Nur für Waren oder Dienstleistungen des Ausstellers. 
- Keine Marketplaces oder Gutscheine mit Einlösbarkeit bei Dritten. 
- Beachtung der Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) bei bestimmten Gutscheinen mit limitierter Produktpalette. 
 
Die Einhaltung dieser Regelungen ist entscheidend, um die Steuerfreiheit der Sachbezugsgutscheine sicherzustellen. 
Wir bei emplu haben ein umfassendes System entwickelt, um Unternehmen genau diese Sicherheit zu bieten. Unser Anspruch ist es, Arbeitgebern ein Benefit-Angebot bereitzustellen, das nicht nur attraktiv für Mitarbeitende ist, sondern auch vollständig gesetzeskonform funktioniert.
Unabhängig davon, welches Budget ein Unternehmen für Benefits bereitstellt — unsere Plattform lässt pro Mitarbeitenden und Monat nur steuerfreie Sachbezugs-Gutscheine bis maximal 50 € zu. Eine Überschreitung dieser Freigrenze ist systemisch ausgeschlossen. Das reduziert das Haftungsrisiko und schafft Planungssicherheit für die Lohnbuchhaltung.
Bevor ein Gutschein in unser Portfolio aufgenommen wird, prüfen wir detailliert, ob er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dabei achten wir darauf: 
- dass der Gutschein ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen aus der eigenen Produktpalette des Ausstellers berechtigt 
- dass Anbieter mit einheitlichem Marktauftritt den Kriterien für Sachbezüge entsprechen 
- dass keine Marketplaces oder Gutscheine mit Einlösbarkeit bei Partnern anderer Anbieter ins Angebot aufgenommen werden. 
Gutscheine für Anbieter mit breit gefächerter Produktpalette werden bei uns strikt getrennt, um sicherzustellen, dass sie ausschließlich innerhalb der jeweiligen Produktpalette genutzt werden können. So erfüllen wir die besonderen Vorgaben gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b ZAG und sichern auch hier die Steuerfreiheit der Gutscheine ab.
Steuerfreie Gutscheine vom Arbeitgeber gehören zu den beliebtesten Benefits, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt anbieten können. Der große Vorteil: Bis zu einer Freigrenze von 50 € pro Monat und Mitarbeitenden bleiben diese Sachzuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei — sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden. 
 
So können Arbeitgeber Wertschätzung zeigen und gleichzeitig die Nettovorteile für ihre Mitarbeitenden spürbar erhöhen, ohne dass zusätzliche Abgaben anfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen exakt eingehalten werden. Und genau hier entstehen häufig Unsicherheiten. 
Die Grundlage für steuerfreie Sachbezugsgutscheine bildet der § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG in Verbindung mit dem aktuellen BMF-Schreiben vom 15.03.2022. Damit ein Gutschein als steuerfreier Sachbezug gilt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 
- Maximal 50 € pro Monat und Mitarbeitenden (die sogenannte 50-Euro-Grenze beim Sachbezug). 
- Nur für Waren oder Dienstleistungen des Ausstellers. 
- Keine Marketplaces oder Gutscheine mit Einlösbarkeit bei Dritten. 
- Beachtung der Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) bei bestimmten Gutscheinen mit limitierter Produktpalette. 
 
Die Einhaltung dieser Regelungen ist entscheidend, um die Steuerfreiheit der Sachbezugsgutscheine sicherzustellen. 
Das gehört dazu:
Das gehört dazu:
Das gehört dazu:
Tipp: Kombination möglich! 50€ Sachbezug + 600€ Gesundheitsförderung separat
Beispiele:
Beispiele:
So funktioniert's:
Beispiele:
Beispiele:
Beispiele:
Beispiele:
Beispiele:
Wir bei emplu haben ein umfassendes System entwickelt, um Unternehmen genau diese Sicherheit zu bieten. Unser Anspruch ist es, Arbeitgebern ein Benefit-Angebot bereitzustellen, das nicht nur attraktiv für Mitarbeitende ist, sondern auch vollständig gesetzeskonform funktioniert.
Unabhängig davon, welches Budget ein Unternehmen für Benefits bereitstellt — unsere Plattform lässt pro Mitarbeitenden und Monat nur steuerfreie Sachbezugs-Gutscheine bis maximal 50 € zu. Eine Überschreitung dieser Freigrenze ist systemisch ausgeschlossen. Das reduziert das Haftungsrisiko und schafft Planungssicherheit für die Lohnbuchhaltung.
Bevor ein Gutschein in unser Portfolio aufgenommen wird, prüfen wir detailliert, ob er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dabei achten wir darauf: 
- dass der Gutschein ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen aus der eigenen Produktpalette des Ausstellers berechtigt 
- dass Anbieter mit einheitlichem Marktauftritt den Kriterien für Sachbezüge entsprechen 
- dass keine Marketplaces oder Gutscheine mit Einlösbarkeit bei Partnern anderer Anbieter ins Angebot aufgenommen werden. 
Gutscheine für Anbieter mit breit gefächerter Produktpalette werden bei uns strikt getrennt, um sicherzustellen, dass sie ausschließlich innerhalb der jeweiligen Produktpalette genutzt werden können. So erfüllen wir die besonderen Vorgaben gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b ZAG und sichern auch hier die Steuerfreiheit der Gutscheine ab.
Option A: Bruttogehaltserhöhung

Option B: Steuerfreier Sachbezug (50€/Monat)


Fazit: Mit Sachbezügen erreichen Sie nahezu den gleichen Netto-Effekt für Mitarbeiter bei weniger als der Hälfte der Kosten!
Antwort: Die monatliche Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge liegt 2025 weiterhin bei 50€ pro Mitarbeiter.
Wichtig: Diese Grenze darf nicht überschritten werden – sonst sind alle Leistungen in dem Monat steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Mit emplu ist diese Grenze systemisch abgesichert, eine Überschreitung ist technisch unmöglich.
Antwort: Als Sachbezug gilt ein Gutschein nur dann, wenn er:
✅ Ausschließlich für Waren oder Dienstleistungen des Ausstellers genutzt werden kann
✅ Nicht bei Drittanbietern oder Marketplaces einlösbar ist
✅ Den Vorgaben des § 8 EStG und des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) entspricht
Beispiele:
Antwort:
Sachbezug:
Geldwerter Vorteil:
Merksatz: Sobald "Geld" im Spiel ist = steuerpflichtig!
Antwort: emplu setzt auf ein 3-stufiges Sicherheitssystem:
Stufe 1: Automatische Deckelung
Stufe 2: Strenge Partnerprüfung
Stufe 3: Transparente Systemdokumentation
Antwort: Weil es sich um eine Freigrenze (nicht Freibetrag!) handelt:
Bei 50,00€: Komplett steuerfrei ✅
Bei 50,01€: Gesamter Betrag wird steuer- und sozialversicherungspflichtig! ❌
Beispiel:
Deshalb: Kontrolliertes System wie emplu ist Gold wert!
Antwort: Ja – aber nur, wenn der Gesamtwert unter 50€ bleibt.
Beispiele:
✅ Erlaubt:
❌ Nicht erlaubt:
Bei emplu: Die Plattform verhindert automatisch eine Überschreitung, auch bei Mehrfachnutzung oder verschiedenen Partnergutscheinen.
Antwort: Nein! Viele Anbieter erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Nicht zulässig:
❌ Marketplace-Gutscheine (Amazon, eBay, Etsy)
❌ Offene Plattformen ohne Einschränkung
❌ Kombinierbare Multi-Partner-Systeme
❌ Universelle Geschenkkarten
Zulässig:
✅ Einzelhändler-Gutscheine (REWE, LIDL)
✅ Handelsketten-Gutscheine (dm, Rossmann)
✅ Begrenzte Produktpalette (nur Kraftstoff)
✅ Regionale City-Cards mit begrenzten Partnern
Deshalb: emplu nimmt nur Anbieter mit klarer Produktpalette und konformer Einlöseumgebung auf.
Antwort: Ja! Diese Benefits haben eigene steuerliche Regelungen und zählen nicht zur 50€-Grenze.
Mobilitätszuschüsse:
Essenszuschüsse:
Kombination möglich:
Wichtig: Diese Werte gelten zusätzlich zur 50€-Grenze – sollten aber nicht vermischt werden.
Antwort: emplu bietet vollständiges Compliance-Reporting auf Knopfdruck:
Für Betriebsprüfung:
Für Steuerberater:
Persönlicher Support:
Das Ergebnis: Unternehmen können Prüfungen entspannt entgegensehen und haben alle Nachweise sofort verfügbar.
Antwort: Ja, aber es gibt wichtige Unterschiede:
Sachbezug:
Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld:
Kombination:
✅ Sachbezug 50€/Monat (jeden Monat)
✅ + Urlaubsgeld im Juni (steuerpflichtig)
✅ + Weihnachtsgeld im Dezember (steuerpflichtig)
Nicht erlaubt:
❌ Weihnachtsgeld durch 12 Monate Sachbezug ersetzen
Antwort: Nichts! Es besteht keine Pflicht zur Nutzung.
Wichtig:
Bei emplu:
Achtung: Nicht genutzter Sachbezug verfällt! Er kann nicht auf den nächsten Monat übertragen werden.
Antwort: Ja! Der Sachbezug gilt für alle Mitarbeiter:
✅ Vollzeit-Angestellte
✅ Teilzeit-Kräfte
✅ Minijobber (450€-/520€-Basis)
✅ Werkstudenten
✅ Auszubildende
✅ Praktikanten
Wichtig: Die 50€-Grenze gilt pro Person, nicht pro Arbeitszeit.
Besonders interessant für Minijobber:
Antwort: Ja, aber schwierig!
Überschreitung im laufenden Monat:
Fehler in Vormonaten entdeckt:
Bei emplu:
Tipp: Vorbeugen ist besser als korrigieren → automatisches System nutzen!
Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beurteilung oder Beratung. emplu empfiehlt ausdrücklich, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen sowie individuelle Implikationen stets mit dem eigenen Steuerberater oder einer entsprechenden Fachberatung zu klären. 
emplu übernimmt keinerlei Verpflichtung, Verantwortung oder Sorgfaltspflichten im Hinblick auf eine bestimmte rechtliche oder steuerliche Ausgestaltung. 
Steuerfreie Sachbezüge bleiben 2025 eines der attraktivsten und kosteneffizientesten Benefits für Unternehmen jeder Größe. Mit der 50-Euro-Freigrenze können Sie:
✅ Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt belohnen
✅ Keine zusätzlichen Lohnnebenkosten verursachen
✅ 100% Nettovorteil für Ihre Mitarbeiter schaffen
✅ 50% Kosten gegenüber Gehaltserhöhung sparen
Entscheidend ist jedoch die exakte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Schon kleine Fehler – wie die Überschreitung der 50-Euro-Grenze um einen Cent oder die Nutzung nicht-konformer Gutscheine – können zu erheblichen steuerlichen Nachzahlungen führen.
emplu bietet Unternehmen nicht nur eine vielseitige und mitarbeiterfreundliche Gutschein-Plattform, sondern auch maximale steuerliche Sicherheit durch:
Mit über 1.000 zufriedenen Unternehmen, 150+ Partnern und OMR Top-Rating ist emplu die führende Benefit-Plattform für steueroptimierte Mitarbeitervorteile in Deutschland.
emplu hat bei OMR Reviews die begehrte Auszeichnung als TOP RATED in der Kategorie Benefit Administration erhalten. Diese Anerkennung spiegelt unsere Expertise und unser Engagement wider, die besten Lösungen für unsere Kunden zu bieten.