Sachbezugsgutscheine steuerfrei nutzen: Worauf Unternehmen achten müssen

Viele Unternehmen möchten ihren Mitarbeitenden steuerfreie Sachbezugsgutscheine anbieten und fragen sich dabei, worauf sie achten müssen, damit diese auch wirklich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Anika Brunner

24. April 2025

Viele Unternehmen möchten ihren Mitarbeitenden steuerfreie Sachbezugsgutscheine anbieten und fragen sich dabei, worauf sie achten müssen, damit diese auch wirklich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Besonders die Abgrenzung zwischen einem steuerfreien Sachbezug und einem geldwerten Vorteil sorgt in der Praxis häufig für Unsicherheiten. Schließlich möchte niemand versehentlich eine Lohnsteuerpflicht auslösen oder im Rahmen einer Betriebsprüfung für Überraschungen sorgen.

In diesem Beitrag erklären wir, welche Anforderungen aktuell für Sachbezugsgutscheine gelten, warum die 50-Euro-Grenze beim Sachbezug so wichtig ist und wie wir bei emplu sicherstellen, dass alle unsere Gutscheine den gesetzlichen Vorgaben entsprechen — für maximale steuerliche Sicherheit und sorgenfreie Arbeitgeber-Benefits.

Warum sind steuerfreie Sachbezugsgutscheine für Unternehmen so attraktiv?

Steuerfreie Gutscheine vom Arbeitgeber gehören zu den beliebtesten Benefits, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt anbieten können. Der große Vorteil: Bis zu einer Freigrenze von 50 € pro Monat und Mitarbeitenden bleiben diese Sachzuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei — sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden.

So können Arbeitgeber Wertschätzung zeigen und gleichzeitig die Nettovorteile für ihre Mitarbeitenden spürbar erhöhen, ohne dass zusätzliche Abgaben anfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen exakt eingehalten werden. Und genau hier entstehen häufig Unsicherheiten.

Was gilt als Sachbezug und was sagt das Gesetz?

Die Grundlage für steuerfreie Sachbezugsgutscheine bildet der § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG in Verbindung mit dem aktuellen BMF-Schreiben vom 15.03.2022. Damit ein Gutschein als steuerfreier Sachbezug gilt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Maximal 50 € pro Monat und Mitarbeitenden (die sogenannte 50-Euro-Grenze beim Sachbezug).
- Nur für Waren oder Dienstleistungen des Ausstellers.
- Keine Marketplaces oder Gutscheine mit Einlösbarkeit bei Dritten.
- Beachtung der Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) bei bestimmten Gutscheinen mit limitierter Produktpalette.

Die Einhaltung dieser Regelungen ist entscheidend, um die Steuerfreiheit der Sachbezugsgutscheine sicherzustellen.

Wie emplu die Einhaltung aller steuerlichen Vorgaben garantiert

Wir bei emplu haben ein umfassendes System entwickelt, um Unternehmen genau diese Sicherheit zu bieten. Unser Anspruch ist es, Arbeitgebern ein Benefit-Angebot bereitzustellen, das nicht nur attraktiv für Mitarbeitende ist, sondern auch vollständig gesetzeskonform funktioniert.

1. Systemseitige Begrenzung auf 50 € pro Monat

Unabhängig davon, welches Budget ein Unternehmen für Benefits bereitstellt — unsere Plattform lässt pro Mitarbeitenden und Monat nur steuerfreie Sachbezugs-Gutscheine bis maximal 50 € zu. Eine Überschreitung dieser Freigrenze ist systemisch ausgeschlossen. Das reduziert das Haftungsrisiko und schafft Planungssicherheit für die Lohnbuchhaltung.

2. Strenge Auswahl und Prüfung der Gutschein-Partner

Bevor ein Gutschein in unser Portfolio aufgenommen wird, prüfen wir detailliert, ob er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dabei achten wir darauf:
- dass der Gutschein ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen aus der eigenen Produktpalette des Ausstellers berechtigt
- dass Anbieter mit einheitlichem Marktauftritt den Kriterien für Sachbezüge entsprechen
- dass keine Marketplaces oder Gutscheine mit Einlösbarkeit bei Partnern anderer Anbieter ins Angebot aufgenommen werden.

3. Klare Regelung für Anbieter mit limitierter Produktpalette

Gutscheine für Anbieter mit breit gefächerter Produktpalette werden bei uns strikt getrennt, um sicherzustellen, dass sie ausschließlich innerhalb der jeweiligen Produktpalette genutzt werden können. So erfüllen wir die besonderen Vorgaben gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b ZAG und sichern auch hier die Steuerfreiheit der Gutscheine ab.

Warum sind steuerfreie Sachbezugsgutscheine für Unternehmen so attraktiv?

Steuerfreie Gutscheine vom Arbeitgeber gehören zu den beliebtesten Benefits, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt anbieten können. Der große Vorteil: Bis zu einer Freigrenze von 50 € pro Monat und Mitarbeitenden bleiben diese Sachzuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei — sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden.

So können Arbeitgeber Wertschätzung zeigen und gleichzeitig die Nettovorteile für ihre Mitarbeitenden spürbar erhöhen, ohne dass zusätzliche Abgaben anfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen exakt eingehalten werden. Und genau hier entstehen häufig Unsicherheiten.

Was gilt als Sachbezug und was sagt das Gesetz?

Die Grundlage für steuerfreie Sachbezugsgutscheine bildet der § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG in Verbindung mit dem aktuellen BMF-Schreiben vom 15.03.2022. Damit ein Gutschein als steuerfreier Sachbezug gilt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Maximal 50 € pro Monat und Mitarbeitenden (die sogenannte 50-Euro-Grenze beim Sachbezug).
- Nur für Waren oder Dienstleistungen des Ausstellers.
- Keine Marketplaces oder Gutscheine mit Einlösbarkeit bei Dritten.
- Beachtung der Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) bei bestimmten Gutscheinen mit limitierter Produktpalette.

Die Einhaltung dieser Regelungen ist entscheidend, um die Steuerfreiheit der Sachbezugsgutscheine sicherzustellen.

11 beliebte Beispiele für steuerfreie Sachbezüge

1. Supermarkt- und Lebensmittelgutscheine:

Das gehört dazu:

  • Gutscheine für REWE, LIDL, Kaufland...
  • Einlösbar nur bei diesem spezifischen Händler
  • Wichtig: Muss aus eigener Produktpalette sein

2. Tankgutscheine und Tankkarten

Das gehört dazu:

  • Gutscheine für Shell, Aral, SB Tankstelle...
  • Nur für Kraftstoff und KFZ-Produkte (Motoröl, AdBlue)
  • Nicht: Waschanlage, Shop-Artikel (außer KFZ-Bezug)

3. Fitness und Sport (Urban Sports Club, Fitnessstudio)

Das gehört dazu:

  • Mitgliedschaft bis 50€/Monat über Sachbezug
  • Zuschuss zu Fitness-Apps oder Sportverein
  • Einzelstudio-Gutscheine

Tipp: Kombination möglich! 50€ Sachbezug + 600€ Gesundheitsförderung separat

4.  Drogerien

Beispiele:

  • dm, Rossmann, Müller
  • Douglas
  • Apotheken-Gutscheine

5. Gutscheine für Mode und Lifestyle

Beispiele:

  • Adidas, C&A, ASOS
  • Nur als Einzelhändler-Gutschein (nicht Marketplace!)
  • Must-have: Eigene Produktpalette

6. Restaurant- und Essensgutscheine

So funktioniert's:

  • Gutscheine für Restaurant-Ketten wie Peter Pane
  • Lieferdienste (Lieferando einzelner Restaurants)
  • Nicht verwechseln mit Essenszuschuss!

7.  Bücher, Musik, Streaming

Beispiele:

  • Thalia (Bücher)
  • Spotify, Apple Music (muss als Gutschein!)
  • Audible

8. Möbel und Haushalt

Beispiele:

  • IKEA, Möbel Höffner
  • MediaMarkt, Saturn (nur Einzelhändler!)
  • Baumarkt-Gutscheine (OBI, Hornbach)

9. Kino, Konzerte, Events

Beispiele:

  • CinemaxX, UCI Kinogutscheine
  • Eventim (einzelne Veranstalter)
  • Theater-Abos

10. Gaming und Elektronik

Beispiele:

  • GameStop, Steam (als Einzelgutschein)
  • Expert (Elektronikfachhändler)

11. Tierbedarf

Beispiele:

  • Fressnapf, Zoo Zajac
  • Tierarzt-Gutscheine (regional)

Wie emplu die Einhaltung aller steuerlichen Vorgaben garantiert

Wir bei emplu haben ein umfassendes System entwickelt, um Unternehmen genau diese Sicherheit zu bieten. Unser Anspruch ist es, Arbeitgebern ein Benefit-Angebot bereitzustellen, das nicht nur attraktiv für Mitarbeitende ist, sondern auch vollständig gesetzeskonform funktioniert.

1. Systemseitige Begrenzung auf 50 € pro Monat

Unabhängig davon, welches Budget ein Unternehmen für Benefits bereitstellt — unsere Plattform lässt pro Mitarbeitenden und Monat nur steuerfreie Sachbezugs-Gutscheine bis maximal 50 € zu. Eine Überschreitung dieser Freigrenze ist systemisch ausgeschlossen. Das reduziert das Haftungsrisiko und schafft Planungssicherheit für die Lohnbuchhaltung.

2. Strenge Auswahl und Prüfung der Gutschein-Partner

Bevor ein Gutschein in unser Portfolio aufgenommen wird, prüfen wir detailliert, ob er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dabei achten wir darauf:
- dass der Gutschein ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen aus der eigenen Produktpalette des Ausstellers berechtigt
- dass Anbieter mit einheitlichem Marktauftritt den Kriterien für Sachbezüge entsprechen
- dass keine Marketplaces oder Gutscheine mit Einlösbarkeit bei Partnern anderer Anbieter ins Angebot aufgenommen werden.

3. Klare Regelung für Anbieter mit limitierter Produktpalette

Gutscheine für Anbieter mit breit gefächerter Produktpalette werden bei uns strikt getrennt, um sicherzustellen, dass sie ausschließlich innerhalb der jeweiligen Produktpalette genutzt werden können. So erfüllen wir die besonderen Vorgaben gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b ZAG und sichern auch hier die Steuerfreiheit der Gutscheine ab.

Sachbezug vs. Gehaltserhöhung: Der direkte Vergleich  

Rechenbeispiel: 600€ mehr Netto pro Jahr

Option A: Bruttogehaltserhöhung

Tabelle mit Bruttogehaltserhöhung

Option B: Steuerfreier Sachbezug (50€/Monat)

Tabelle mit 50EUR Steuerfreier Sachbezug

Ergebnis

Fazit: Mit Sachbezügen erreichen Sie nahezu den gleichen Netto-Effekt für Mitarbeiter bei weniger als der Hälfte der Kosten!

Die häufigsten Fragen zu Sachbezügen

1. Welche Sachbezugshöchstgrenze gilt aktuell für steuerfreie Gutscheine?

Antwort: Die monatliche Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge liegt 2025 weiterhin bei 50€ pro Mitarbeiter.

Wichtig: Diese Grenze darf nicht überschritten werden – sonst sind alle Leistungen in dem Monat steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Mit emplu ist diese Grenze systemisch abgesichert, eine Überschreitung ist technisch unmöglich.

2. Was zählt überhaupt als steuerfreier Sachbezug?

Antwort: Als Sachbezug gilt ein Gutschein nur dann, wenn er:

✅ Ausschließlich für Waren oder Dienstleistungen des Ausstellers genutzt werden kann

Nicht bei Drittanbietern oder Marketplaces einlösbar ist

✅ Den Vorgaben des § 8 EStG und des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) entspricht

Beispiele:

  • ✅ REWE-Supermarkt-Gutschein
  • ✅ Shell-Tankgutschein
  • ❌ Amazon-Gutschein (Marketplace!)
  • ❌ Universelle Prepaid-Karte

3. Was ist der Unterschied zwischen Sachbezug und geldwertem Vorteil?

Antwort:

Sachbezug:

  • Nicht in Geld bestehende Zuwendung (Gutschein für Waren)
  • Kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben
  • Beispiel: 50€ REWE-Gutschein

Geldwerter Vorteil:

  • Entsteht, wenn Mitarbeitende z.B. Geld auszahlen können
  • Oder: Freie Verfügung über den Betrag
  • Immer steuerpflichtig
  • Beispiel: 50€ Überweisung auf Konto

Merksatz: Sobald "Geld" im Spiel ist = steuerpflichtig!

4. Wie stellt emplu die steuerliche Konformität sicher?

Antwort: emplu setzt auf ein 3-stufiges Sicherheitssystem:

Stufe 1: Automatische Deckelung

  • Systembegrenzung bei 50€ pro Monat und Mitarbeiter
  • Überschreitung technisch unmöglich

Stufe 2: Strenge Partnerprüfung

  • Alle Gutscheine nach ZAG & EStG-Kriterien geprüft
  • Nur konforme Partner im Portfolio

Stufe 3: Transparente Systemdokumentation

  • Vollautomatische Dokumentation
  • Lohnbuchhaltungs-Export auf Knopfdruck
  • Bereit für jede Betriebsprüfung

5. Warum ist die Einhaltung der 50€-Grenze so kritisch?

Antwort: Weil es sich um eine Freigrenze (nicht Freibetrag!) handelt:

Bei 50,00€: Komplett steuerfrei ✅

Bei 50,01€: Gesamter Betrag wird steuer- und sozialversicherungspflichtig! ❌

Beispiel:

  • 55€ Sachbezug
  • Lohnsteuer (~20%): 11€
  • Sozialabgaben MA (~20%): 11€
  • Sozialabgaben AG (~20%): 11€
  • Netto für Mitarbeiter: nur 33€ statt 55€
  • Kosten Arbeitgeber: 66€ statt 55€

Deshalb: Kontrolliertes System wie emplu ist Gold wert!

6. Können Mitarbeitende mehrere Gutscheine pro Monat erhalten?

Antwort: Ja – aber nur, wenn der Gesamtwert unter 50€ bleibt.

Beispiele:

✅ Erlaubt:

  • 25€ Supermarkt + 25€ Tankstelle = 50€ gesamt
  • 15€ Fitness + 20€ Drogerie + 15€ Restaurant = 50€ gesamt

❌ Nicht erlaubt:

  • 30€ Supermarkt + 30€ Tankstelle = 60€ → komplett steuerpflichtig!

Bei emplu: Die Plattform verhindert automatisch eine Überschreitung, auch bei Mehrfachnutzung oder verschiedenen Partnergutscheinen.

7. Sind alle Gutscheine im Markt automatisch steuerfrei nutzbar?

Antwort: Nein! Viele Anbieter erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen.

Nicht zulässig:

❌ Marketplace-Gutscheine (Amazon, eBay, Etsy)

❌ Offene Plattformen ohne Einschränkung

❌ Kombinierbare Multi-Partner-Systeme

❌ Universelle Geschenkkarten

Zulässig:

✅ Einzelhändler-Gutscheine (REWE, LIDL)

✅ Handelsketten-Gutscheine (dm, Rossmann)

✅ Begrenzte Produktpalette (nur Kraftstoff)

✅ Regionale City-Cards mit begrenzten Partnern

Deshalb: emplu nimmt nur Anbieter mit klarer Produktpalette und konformer Einlöseumgebung auf.

8. Gibt es Ausnahmen für Mobilitäts- oder Essenszuschüsse?

Antwort: Ja! Diese Benefits haben eigene steuerliche Regelungen und zählen nicht zur 50€-Grenze.

Mobilitätszuschüsse:

  • ÖPNV-Zuschuss: Komplett steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG (unbegrenzt!)
  • Jobrad: Steuervergünstigt (0,25% des Listenpreises bei E-Bikes)
  • Jobticket: Oft komplett steuerfrei

Essenszuschüsse:

  • 7,50€ pro Arbeitstag (ab 2025, vorher 6,90€)
  • Maximal 15 Arbeitstage/Monat = 112,50€
  • Eigener amtlicher Sachbezugswert
  • Zusätzlich zur 50€-Sachbezugsgrenze!

Kombination möglich:

  • 50€ Sachbezug (REWE-Gutschein)
  • 112,50€ Essenszuschuss
  • 49€ ÖPNV (Deutschlandticket)
  • = 211,50€/Monat steuerfrei! 🎉

Wichtig: Diese Werte gelten zusätzlich zur 50€-Grenze – sollten aber nicht vermischt werden.

9. Wie hilft emplu bei einer steuerlichen Prüfung?

Antwort: emplu bietet vollständiges Compliance-Reporting auf Knopfdruck:

Für Betriebsprüfung:

  • ✅ Komplette Transaktionshistorie aller Sachbezüge
  • ✅ Nachweis der 50€-Einhaltung pro Monat/Mitarbeiter
  • ✅ Partner-Konformitätsbestätigungen (ZAG-Compliance)
  • ✅ Dokumentation der Rechtsgrundlagen
  • ✅ Zeitstempel aller Ausgaben (Zuflussprinzip)

Für Steuerberater:

  • ✅ DATEV-kompatible Exporte
  • ✅ Automatische Schnittstellen zu Lohnsoftware
  • ✅ Monatliche Zusammenfassungen
  • ✅ Ansprechpartner bei Rückfragen

Persönlicher Support:

  • ✅ Unterstützung bei Prüfungsfragen
  • ✅ Erstellung von Nachweisen
  • ✅ Rechtliche Einordnung

Das Ergebnis: Unternehmen können Prüfungen entspannt entgegensehen und haben alle Nachweise sofort verfügbar.

10. Kann ich den Sachbezug mit Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld kombinieren?

Antwort: Ja, aber es gibt wichtige Unterschiede:

Sachbezug:

  • Monatlich bis 50€ zusätzlich zum Gehalt
  • Steuerfrei
  • Regelmäßige Leistung

Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld:

  • Einmalige Sonderzahlungen
  • Steuerpflichtig als Arbeitslohn
  • Können nicht als Sachbezug gewährt werden

Kombination:

✅ Sachbezug 50€/Monat (jeden Monat)

✅ + Urlaubsgeld im Juni (steuerpflichtig)

✅ + Weihnachtsgeld im Dezember (steuerpflichtig)

Nicht erlaubt:

❌ Weihnachtsgeld durch 12 Monate Sachbezug ersetzen

11. Was passiert, wenn ein Mitarbeiter den Sachbezug nicht nutzt?

Antwort: Nichts! Es besteht keine Pflicht zur Nutzung.

Wichtig:

  • ✅ Sachbezug ist freiwillige Leistung
  • ✅ Mitarbeiter können ablehnen
  • ✅ Keine Nachteile bei Nicht-Nutzung
  • ✅ Verfällt am Monatsende (nicht übertragbar auf nächsten Monat)

Bei emplu:

  • Transparente Anzeige: "Noch X€ verfügbar in diesem Monat"
  • Erinnerung bei ungenutztem Budget
  • Keine automatische Auszahlung

Achtung: Nicht genutzter Sachbezug verfällt! Er kann nicht auf den nächsten Monat übertragen werden.

12. Gilt der Sachbezug auch für Minijobber, Teilzeit und Werkstudenten?

Antwort: Ja! Der Sachbezug gilt für alle Mitarbeiter:

✅ Vollzeit-Angestellte

✅ Teilzeit-Kräfte

✅ Minijobber (450€-/520€-Basis)

✅ Werkstudenten

✅ Auszubildende

✅ Praktikanten

Wichtig: Die 50€-Grenze gilt pro Person, nicht pro Arbeitszeit.

Besonders interessant für Minijobber:

  • Minijob: 520€ + Sachbezug 50€ = 570€ netto
  • Sachbezug zählt nicht zur Minijob-Grenze!
  • Bleibt sozialversicherungsfrei

13. Kann ich Sachbezüge nachträglich korrigieren?

Antwort: Ja, aber schwierig!

Überschreitung im laufenden Monat:

  • ⚠️ Sofort stoppen
  • ✅ Betroffenen Monat als steuerpflichtig nachmelden
  • ✅ In Folgemonate korrekt weiter

Fehler in Vormonaten entdeckt:

  • ✅ Berichtigung der Lohnabrechnung
  • ✅ Nachzahlung von Steuern/Sozialabgaben
  • ✅ Meldung ans Finanzamt

Bei emplu:

  • ✅ Fehler werden automatisch verhindert
  • ✅ Keine nachträglichen Korrekturen nötig
  • ✅ System blockiert bei 50€-Erreichen

Tipp: Vorbeugen ist besser als korrigieren → automatisches System nutzen!

Wichtiger Hinweis

Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beurteilung oder Beratung. emplu empfiehlt ausdrücklich, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen sowie individuelle Implikationen stets mit dem eigenen Steuerberater oder einer entsprechenden Fachberatung zu klären.
emplu übernimmt keinerlei Verpflichtung, Verantwortung oder Sorgfaltspflichten im Hinblick auf eine bestimmte rechtliche oder steuerliche Ausgestaltung.

Fazit: Steuerfreie Sachbezüge clever nutzen – mit emplu sicher umsetzen

Steuerfreie Sachbezüge bleiben 2025 eines der attraktivsten und kosteneffizientesten Benefits für Unternehmen jeder Größe. Mit der 50-Euro-Freigrenze können Sie:

✅ Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt belohnen

Keine zusätzlichen Lohnnebenkosten verursachen

100% Nettovorteil für Ihre Mitarbeiter schaffen

50% Kosten gegenüber Gehaltserhöhung sparen

Entscheidend ist jedoch die exakte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Schon kleine Fehler – wie die Überschreitung der 50-Euro-Grenze um einen Cent oder die Nutzung nicht-konformer Gutscheine – können zu erheblichen steuerlichen Nachzahlungen führen.

Warum emplu die sichere Wahl ist

emplu bietet Unternehmen nicht nur eine vielseitige und mitarbeiterfreundliche Gutschein-Plattform, sondern auch maximale steuerliche Sicherheit durch:

  1. Automatische 50€-Begrenzung (Überschreitung technisch unmöglich)
  2. Streng geprüfte Partner (nur ZAG-konforme Gutscheine)
  3. Vollautomatische Compliance-Dokumentation (prüfungssicher)
  4. Persönlicher Support bei steuerlichen Fragen

Mit über 1.000 zufriedenen Unternehmen, 150+ Partnern und OMR Top-Rating ist emplu die führende Benefit-Plattform für steueroptimierte Mitarbeitervorteile in Deutschland.

Weiterführende Ressourcen

Mehr zum Thema Benefits:

Tools und Rechner:

Case Studies:

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