Mit einer betrieblichen Altersvorsorge können Mitarbeitende durch Gehaltsumwandlung bereits während ihrer aktiven Berufsjahre die Basis für eine sorgenfreie Zukunft schaffen.
Dabei profitieren sie von Unterstützung durch ihren Arbeitgeber und sparen erheblich bei Steuer- und Sozialabgaben. Diese Möglichkeit zur zusätzlichen Absicherung hat einen positiven Einfluss auf die Mitarbeiterbindung.
Nein, die Teilnahme an der bAV ist für Mitarbeitende freiwillig. Allerdings haben Mitarbeitende einen gesetzlichen Anspruch auf eine Gehaltsumwandlung zur bAV.
Ja, die Beiträge zur bAV sind bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei. Für das Jahr 2024 liegt der steuerfreie Höchstbetrag bei 3.504 € jährlich. Darüber hinaus sind Beiträge bis zu weiteren 3.504 € sozialversicherungsfrei.
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden über die Möglichkeiten der bAV informieren und auf deren Wunsch eine Gehaltsumwandlung ermöglichen. Sie müssen zudem sicherstellen, dass die Beiträge ordnungsgemäß an den Versorgungsträger abgeführt werden.