

Nein, die Teilnahme an der bAV ist für Mitarbeitende freiwillig. Allerdings haben Mitarbeitende einen gesetzlichen Anspruch auf eine Gehaltsumwandlung zur bAV.
Es besteht nach § 3 Nr. 63 EStG die Möglichkeit, bis zu max. 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West) – also im Jahr 2024 bis max. 7.248 € jährlich – steuerfrei umzuwandeln. Das umgewandelte Entgelt ist außerdem bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sozialversicherungsfrei (2024: bis max. 3.624 €).
Durch die Bereitstellung einer Urban Sports Club-Mitgliedschaft als Benefit fördert ihr die Gesundheit und das Wohlbefinden eurer Mitarbeitenden, was zu höherer Produktivität, geringeren Fehlzeiten und einer besseren Arbeitsatmosphäre führt. Zudem steigert ihr eure Attraktivität als Arbeitgeber und könnt talentierte Mitarbeitende anziehen und binden.
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden über die Möglichkeiten der bAV informieren und auf deren Wunsch eine Gehaltsumwandlung ermöglichen. Sie müssen zudem sicherstellen, dass die Beiträge ordnungsgemäß an den Versorgungsträger abgeführt werden.
