3 ältere Frauen freuen sich über die betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Absicherung für eure Mitarbeitenden 

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge können Mitarbeitende durch Gehaltsumwandlung bereits während ihrer aktiven Berufsjahre die Basis für eine sorgenfreie Zukunft schaffen.

Dabei profitieren sie von Unterstützung durch ihren Arbeitgeber und sparen erheblich bei Steuer- und Sozialabgaben. Diese Möglichkeit zur zusätzlichen Absicherung hat einen positiven Einfluss auf die Mitarbeiterbindung. 

bAV war noch nie so einfach 

Mit unserer Lösung wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV) leicht verständlich und unkompliziert. Mitarbeitende können von umfassendem Fachwissen profitieren und sich optimal auf das Alter vorbereiten. Hier einige Vorteile: 
Expertenwissen für optimale bAV
Unsere Partner bringt umfassendes Know-How und langjährige Erfahrung in die betriebliche Vorsorge ein. Jeder mit einem individuellen Schwerpunkt. 
Einfache Verwaltung
Vertragsdaten werden automatisch in unserem System hinterlegt und verwaltet. 
Flexibilität bei der Gehaltsumwandlung
Mitarbeitende können die bAV als Gehaltsumwandlung oder als zusätzliches Gehaltselement nutzen. 
Rechtssicherheit
Mit umfassendem rechtlichem Wissen im Bereich Altersvorsorge gewährleisten unsere Partner rechtssichere Lösungen. 
Integration in die Lohnabrechnung
Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungsprogrammen sorgen für eine ordnungsgemäße Umsetzung. 
Automatische Beitragszahlungen
Monatliche bAV-Beiträge werden automatisch durch Gehaltsumwandlung abgeführt. 

Schritt für Schritt zur betrieblichen Altersvorsorge

1. bAV Beratung & Auswahl
Mitarbeitende sollten eine Beratung mit unseren Expert:innen buchen, um die passende bAV-Form zu finden. 
2. Vertragsabschluss
Nach der Auswahl wird ein entsprechender Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Versicherung abgeschlossen. 
3. Automatische bAV-Einzahlung
Monatliche Gehaltsumwandlung zur Einzahlung in die bAV. Vertragsdaten werden in unserem System verwaltet. 
Sparen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

bAV- Wesentliche Informationen

Maximaler Beitrag

7.248€ jährlich pro Mitarbeiter

Steuer- und sozialversicherungsfrei

Bis zu 3.624 €, weitere 3.624 € nur steuerfrei 

Rechtsgrundlage

§3 Nr. 63 EstG, §4 d EStG, §6a EStG, §1 SVeV 

Pakete

In unserem Basic oder All-in-One Paket enthalten 

FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge 

Ist die betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeitende verpflichtend?  

Nein, die Teilnahme an der bAV ist für Mitarbeitende freiwillig. Allerdings haben Mitarbeitende einen gesetzlichen Anspruch auf eine Gehaltsumwandlung zur bAV. 

Gibt es steuerliche Vorteile bei der bAV? 

Es besteht nach § 3 Nr. 63 EStG die Möglichkeit, bis zu max. 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West) – also im Jahr 2024 bis max. 7.248 € jährlich – steuerfrei umzuwandeln. Das umgewandelte Entgelt ist außerdem bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sozialversicherungsfrei (2024: bis max. 3.624 €).

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei der bAV? 

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden über die Möglichkeiten der bAV informieren und auf deren Wunsch eine Gehaltsumwandlung ermöglichen. Sie müssen zudem sicherstellen, dass die Beiträge ordnungsgemäß an den Versorgungsträger abgeführt werden. 

Das passende Mitarbeiter-Benefit
für euer Team?

Seid ihr euch unsicher, welches Benefit zu eurem Unternehmen passt?
Vereinbart gerne einen Termin mit unseren Benefit-Experten.