Steuerfreier Sachbezug

Der steuerfreie Sachbezug ist eine der beliebtesten und effektivsten Möglichkeiten, Mitarbeitende zusätzlich zum Gehalt zu belohnen – steuer- und sozialabgabenfrei.

Was steckt hinter dem Sachbezug?

Der steuerfreie Sachbezug ist eine der beliebtesten und effektivsten Möglichkeiten, Mitarbeitende zusätzlich zum Gehalt zu belohnen – steuer- und sozialabgabenfrei.

Unternehmen können bis zu 50 Euro pro Monat pro Mitarbeitendem nutzen, um attraktive Zusatzleistungen bereitzustellen.

Mit emplu lässt sich der Sachbezug ganz einfach und digital gestalten. Die Mitarbeitenden wählen selbst, wofür sie den monatlichen Betrag einsetzen – z. B. für Lebensmittel, Mobilität, Sport oder Gesundheit.
Visualisierung des 50EUR Steuerfreien Sachbezugs

Das Wichtigste auf einen Blick

Monatlich bis zu 50€
Steuer- und Sozialversicherungsfrei
Rechtliche Grundlage: § 8 Abs. 2 S. 1 EStG; R 19.6 Abs. 1 S. 2 LS
Jetzt Termin vereinbaren und beraten lassen

Wie kann ich den Sachbezug anbieten?

Die Nutzung von Sachbezügen ist dank der emplu Benefit-App ein Kinderspiel. Eure Mitarbeitenden können mit einem einfachen Klick individuell Gutscheine erstellen und sofort an der Kasse einlösen.  Außerdem bieten wir:

Breites Angebot

Eure Mitarbeitenden können sich individuelle Pakete  aus einer Vielzahl von Anbietern zusammenstellen - ganz nach persönlichem Bedarf. 

Digitale & umweltfreundlich

Ihr habt weniger administrativen Aufwand durch die digitale Lösung und verbessert gleichzeitig euren ökologischen Fußabdruck.

Flexibilität durch monatlichen Wechsel

Wahlmöglichkeiten zwischen Anbietern wie Urban Sports Mitgliedschaften und digitalen Gutscheinen jeden Monat. 

Rechtssichere Handhabung

Schnelle, einfache und sichere Anwendung von Sachbezügen mit emplu.

Eingliederung in die Gehaltsabrechnung

Einfache Anbindung an Lohnabrechnungssysteme für eine korrekte Abwicklung.

Mehrwert durch Sachbezüge mit emplu

Vorteile
für Mitarbeitende

Ortsunabhängigkeit

Die Angebote können standortunabhängig genutzt werden – ganz flexibel, egal wo Mitarbeitende sich befinden.

Große Partnerauswahl

Eine vielfältige Auswahl an Partnerunternehmen aus unterschiedlichen Bereichen steht zur Verfügung.

Monatlich neu wählbar

Jeden Monat können Mitarbeitende die Partnerangebote auswählen, die aktuell am besten zu ihren Bedürfnissen passen.

Einfache Anwendung der Mitarbeiter-Benefit-App 

Die Benefit-App macht das Erstellen und Einlösen digitaler Gutscheine denkbar einfach. Mitarbeitende können ihre Gutscheine direkt über die App erstellen und an der Kasse einlösen. Dies spart Zeit und bietet eine nahtlose Benutzererfahrung. Zudem  haben Mitarbeitende die Wahl zwischen Gutscheinen oder einer Mitgliedschaft im Urban Sports Club. 
Mitarbeiterbenefit Sachbezug in der emplu APP

Das gilt es zu beachten:

Damit der steuerfreie Sachbezug anerkannt wird, müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden:
  • Maximal 50 Euro monatlich pro Mitarbeitendem (kein Geldersatz!)
  • Die Partner müssen eigene Produkte verkaufen und dürfen nicht als Marktplatz agieren.
  • Sachbezüge müssen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" gewährt werden
  • Es gelten bestimmte Anforderungen an die Dokumentation
Mit emplu wird die Einhaltung dieser Regeln überprüft und rechtskonform umgesetzt.

Sachbezug kombinieren

FAQ zum Sachbezug

Was ist ein steuerfreier Sachbezug?

Der steuerfreie Sachbezug ist eine Zusatzleistung des Arbeitgebers in Form von Gutscheinen oder Sachleistungen, kein Bargeld. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden bis zu 50€ pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Die Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Der Sachbezug zählt zum Nettoeinkommen der Mitarbeitenden, ohne Abzüge.

Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze 2026?

Die Freigrenze liegt 2026 weiterhin bei 50€ pro Mitarbeiter und Monat. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, keine Pauschale, wird sie auch nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig. Die Freigrenze gilt pro Kalendermonat und kann nicht auf Folgenmonate übertragen werden.

Welche Gutscheine sind 2026 erlaubt?

Seit Januar 2022 müssen Gutscheine und Geldkarten die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. Erlaubt sind Karten die nur bei bestimmten Händlern oder für bestimmte Waren eingesetzt werden können. Zum Beispiel Supermarkt-, Tank- oder Einzelhandelsgutscheine. Offene Prepaid-Karten die überall einsetzbar sind wie Kreditkarten gelten als Geldleistung und sind nicht erlaubt.

Was passiert, wenn ich die 50€ überschreite?

Wird die 50€-Freigrenze überschritten, wird der gesamte Betrag (nicht nur der überschrittene Teil) steuer- und sozialabgabenpflichtig. Das bedeutet: 50,01€ Sachbezug sind vollständig zu versteuern. Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass die monatliche Aufladung exakt 50€ beträgt und keine zusätzlichen Sachleistungen dazukommen.

Kann Sachbezug mit anderen Benefits kombiniert werden?

Ja, der Sachbezug kann mit anderen steuerfreien Leistungen kombiniert werden, solange jede Leistung ihre eigene gesetzliche Freigrenze einhält. Zum Beispiel: 50€ Sachbezug + Essenszuschuss + Internetpauschale sind unabhängig voneinander steuerlich absetzbar. Einzige Einschränkung: Benefits dürfen nicht gegen Gehalt getauscht werden (Zusätzlichkeitsprinzip).

Wie führe ich Sachbezug als Arbeitgeber ein?

Die Einführung ist in drei Schritten möglich: Anbieter auswählen, Mitarbeitende anlegen und monatliches Budget festlegen. Über emplu dauert die Einrichtung weniger als eine Woche, inklusive Anbindung an die Lohnbuchhaltung. Mitarbeitende erhalten automatisch Zugang zur App und können ihr Budget ab dem ersten Monat nutzen.

Jetzt Sachbezüge anbieten

Ihr möchtet steuerfreie Mitarbeiterbenefits clever und ohne Verwaltungsaufwand umsetzen? Dann ist emplu die richtige Plattform für euch. Vereinbart gerne einen Termin mit unseren Benefit-Experten.
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