


Der steuerfreie Sachbezug ist eine Zusatzleistung des Arbeitgebers in Form von Gutscheinen oder Sachleistungen, kein Bargeld. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden bis zu 50€ pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Die Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Der Sachbezug zählt zum Nettoeinkommen der Mitarbeitenden, ohne Abzüge.
Die Freigrenze liegt 2026 weiterhin bei 50€ pro Mitarbeiter und Monat. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, keine Pauschale, wird sie auch nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig. Die Freigrenze gilt pro Kalendermonat und kann nicht auf Folgenmonate übertragen werden.
Seit Januar 2022 müssen Gutscheine und Geldkarten die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. Erlaubt sind Karten die nur bei bestimmten Händlern oder für bestimmte Waren eingesetzt werden können. Zum Beispiel Supermarkt-, Tank- oder Einzelhandelsgutscheine. Offene Prepaid-Karten die überall einsetzbar sind wie Kreditkarten gelten als Geldleistung und sind nicht erlaubt.
Wird die 50€-Freigrenze überschritten, wird der gesamte Betrag (nicht nur der überschrittene Teil) steuer- und sozialabgabenpflichtig. Das bedeutet: 50,01€ Sachbezug sind vollständig zu versteuern. Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass die monatliche Aufladung exakt 50€ beträgt und keine zusätzlichen Sachleistungen dazukommen.
Ja, der Sachbezug kann mit anderen steuerfreien Leistungen kombiniert werden, solange jede Leistung ihre eigene gesetzliche Freigrenze einhält. Zum Beispiel: 50€ Sachbezug + Essenszuschuss + Internetpauschale sind unabhängig voneinander steuerlich absetzbar. Einzige Einschränkung: Benefits dürfen nicht gegen Gehalt getauscht werden (Zusätzlichkeitsprinzip).
Die Einführung ist in drei Schritten möglich: Anbieter auswählen, Mitarbeitende anlegen und monatliches Budget festlegen. Über emplu dauert die Einrichtung weniger als eine Woche, inklusive Anbindung an die Lohnbuchhaltung. Mitarbeitende erhalten automatisch Zugang zur App und können ihr Budget ab dem ersten Monat nutzen.
