Internetzuschuss

Steuerfreie Internetpauschale vom Arbeitgeber 

Heutzutage ist funktionierendes Internet unerlässlich – sowohl im Büro als auch zu Hause.

Für Mitarbeitende, insbesondere wenn sie regelmäßig im Home-Office arbeiten, bietet es sich an, dass Arbeitgeber die Internetkosten in Höhe von bis zu 50€ pro Monat erstatten.

Internetzuschuss leicht gemacht 

Mit nur wenigen Klicks können Mitarbeitende ihre Internetkosten erstatten lassen. Mit emplu ist der Zuschuss schnell und unkompliziert gesichert. Weitere Vorteile umfassen: 
Einfacher Rechnungsbetrag angeben 
Mitarbeitende müssen lediglich den Betrag ihrer Internetrechnung angeben und bestätigen. 
Automatische Auszahlung 
Nach Bestätigung des Betrags wird der Internetzuschuss jeden Monat automatisch ausgezahlt. 
Alle Infos übersichtlich in der emplu-App 
In der emplu-App finden Mitarbeitende jederzeit alle Informationen zum Internetzuschuss. 
Rechtssicherer Einsatz des Internetzuschusses 
Durch vorgefertigte Ergänzungs- und Zusatzvereinbarungen seid ihr bei der Nutzung des Internetzuschusses auf der sicheren Seite. 
Integration in die Lohnabrechnung 
Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungsprogrammen gewährleisten eine ordnungsgemäße Umsetzung des Internetzuschusses. 
Erstattung mit der Gehaltszahlung 
Die Erstattung der monatlichen Internetkosten erfolgt automatisch mit der Lohn- oder Gehaltszahlung. 

So wird der Internetzuschuss beantragt 

1. Betrag angeben & bestätigen 
Im ersten Schritt geben Mitarbeitende ihren Internetvertrag und den Rechnungsbetrag an und bestätigen diesen – direkt in der App. 
2. Automatische Auszahlung 
Nach einmaligem Upload werden die Internetkosten jeden Monat automatisch vom Benefit-Budget des Mitarbeitenden abgezogen. 
3. Kostenerstattung 
Die Erstattung der Kosten erfolgt automatisch zusammen mit der Lohn- oder Gehaltszahlung. 

Internetzuschuss - Zusammengefasst 

Höhe

50€ pro Monat bzw. 600€ pro Jahr 

25 % Pauschalsteuer, sozialversicherungsfrei

Internetzuschüsse sind steuerlich begünstigt.

Rechtsgrundlage

§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG; R 40.2 Abs. 5 LStR 

FAQ zum Internetzuschuss

Welche Internetkosten können erstattet werden? 

Es können alle tatsächlichen Internetkosten bis zu 50€ pro Monat erstattet werden. 

önnen die Internetkosten auch für Mitarbeitende erstattet werden, die nicht regelmäßig im Home-Office arbeiten? 

Ja, die Internetkosten können unabhängig von der Häufigkeit der Home-Office-Tätigkeit erstattet werden. 

Das passende Mitarbeiter-Benefit
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Vereinbart gerne einen Termin mit unseren Benefit-Experten.