Eltern können nur beruhigt ihrer Tätigkeit nachgehen, wenn sie ihre Kinder gut versorgt wissen. Doch dafür können hohe Betreuungskosten anfallen.
Als Arbeitgeber habt ihr die Möglichkeit, diese Last zu verringern, in dem ihr die Kosten für die Betreuung der nicht schulpflichtigen Kinder eurer Mitarbeitenden übernehmt.
Diese Wertschätzung wirkt doppelt, weil nicht nur eine Sorge getilgt wird, sondern auch der Lebensentwurf der Angestellten gewürdigt wird.
Ja, Arbeitgeber können auch einen anteiligen Betrag der Betreuungskosten übernehmen.
Es können alle tatsächlich entstandenen Betreuungskosten übernommen werden.
Ja, auch die Kosten für eine Tagesmutter können erstattet werden.
Wenn keine Kosten anfallen, können keine Kosten erstattet werden. In solchen Fällen können aber immer noch alternative Betreuungskosten wie z.B. für eine Tagesmutter erstattet werden.