KiTa-Zuschuss

Kinderbetreuungskosten vom Arbeitnehmer 

Eltern können nur beruhigt ihrer Tätigkeit nachgehen, wenn sie ihre Kinder gut versorgt wissen. Doch dafür können hohe Betreuungskosten anfallen.

Als Arbeitgeber habt ihr die Möglichkeit, diese Last zu verringern, in dem ihr die Kosten für die Betreuung der nicht schulpflichtigen Kinder eurer Mitarbeitenden übernehmt.

Diese Wertschätzung wirkt doppelt, weil nicht nur eine Sorge getilgt wird, sondern auch der Lebensentwurf der Angestellten gewürdigt wird. 

Betreuungskosten einfach und unkompliziert 

Mit emplu können Mitarbeitende ihre Betreuungskosten schnell und einfach erstatten lassen. Die Vorteile umfassen: 
Einfacher Beleg-Upload direkt in der App 
Mitarbeitende laden ihre Fahrscheine einfach und direkt in der App hoch.
Einmaliger Upload der Rechnung 
Die Rechnung muss nur einmalig hochgeladen werden. Anschließend werden die Betreuungskosten problemlos erstattet. 
Kein Höchstbetrag für Kita-Zuschuss 
Es gibt keine Obergrenze für die Erstattung von Betreuungskosten. Maßgeblich sind die tatsächlich entstandenen Kosten. 
Rechtssichere Anwendung der Betreuungskosten 
Dank umfassenden rechtlichen Know-Hows im Bereich Betreuungskosten seid ihr mit emplu auf der sicheren Seite. 
Integration in die Lohnabrechnung 
Direkte Schnittstellen zu Lohnabrechnungsprogrammen sorgen für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Betreuungskosten. 
Erstattung mit der Gehaltszahlung 
Die Erstattung der Kita-Kosten erfolgt einfach zusammen mit der Lohn- oder Gehaltszahlung.

So wird der KiTa-Zuschuss beantragt

1. Kita-Rechnung hochladen 
Mitarbeitende laden die Rechnung des Kindergartens oder der Kita einmalig in die emplu-App hoch und bestätigen, dass das Kind noch nicht im schulpflichtigen Alter ist. 
2. Belegprüfung
Die Belege können vor Annahme noch einmal eingesehen und geprüft werden.
3. Kostenerstattung 
Die Erstattung der Betreuungskosten erfolgt automatisch mit der nächsten Lohn- oder Gehaltszahlung. 
Benefits von emplu für Mitarbeiter:innen

Betreuungskosten - Zusammengefasst 

Höhe

Unbegrenzt (abhängig von den tatsächlichen Kinderbetreuungskosten) 

Steuer- und sozialversicherungsfrei

KiTa-Zuschüsse sind steuerlich begünstigt.

Rechtsgrundlage

Lohnsteuer-/SV-frei nach §3 Nr. 33 EStG 

FAQ zum KiTa-Zuschuss

Können die Betreuungskosten auch nur anteilig von den Arbeitgebern übernommen werden? 

Ja, Arbeitgeber können auch einen anteiligen Betrag der Betreuungskosten übernehmen. 

Welche Kosten können übernommen werden? 

Es können alle tatsächlich entstandenen Betreuungskosten übernommen werden. 

Können mit Betreuungskosten auch die Kosten für eine Tagesmutter erstattet werden? 

Ja, auch die Kosten für eine Tagesmutter können erstattet werden. 

Was passiert, wenn in meinem Bundesland keine Kita-Gebühren anfallen? 

Wenn keine Kosten anfallen, können keine Kosten erstattet werden. In solchen Fällen können aber immer noch alternative Betreuungskosten wie z.B. für eine Tagesmutter erstattet werden. 

Das passende Mitarbeiter-Benefit
für euer Team?

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Vereinbart gerne einen Termin mit unseren Benefit-Experten.