


Ja, Arbeitgeber können auch einen anteiligen Betrag der Betreuungskosten übernehmen.
Es können alle tatsächlich entstandenen Betreuungskosten übernommen werden.
Ja, auch die Kosten für eine Tagesmutter können erstattet werden.
Wenn keine Kosten anfallen, können keine Kosten erstattet werden. In solchen Fällen können aber immer noch alternative Betreuungskosten wie z.B. für eine Tagesmutter erstattet werden.
