Hardware-Leasing für Mitarbeitende: das unterschätzte Benefit 2026

Beim Hardware-Leasing, auch Mitarbeiter-PC-Programm genannt, leasen Mitarbeitende über den Arbeitgeber Smartphone, Tablet oder Laptop für den privaten Gebrauch und zahlen die Rate aus dem Bruttogehalt. Die private Nutzung ist nach § 3 Nr. 45 EStG lohnsteuerfrei, auch bei Entgeltumwandlung. Sozialabgaben werden dabei nicht gespart. Bei einem Smartphone für 1.100 € sparen Mitarbeitende so rund 300 bis 400 €. Für das Unternehmen fallen keine Kosten an. Weil fast alle ein Smartphone nutzen, erreicht das Benefit deutlich mehr Menschen als Bike-Leasing.

Das Dienstrad ist in vielen Unternehmen längst Standard. Fast jede HR-Abteilung kennt es, viele Mitarbeitende fragen aktiv danach.

Ein anderes Benefit funktioniert nach dem gleichen Prinzip, ist aber kaum bekannt: Hardware-Leasing, oft auch Mitarbeiter-PC-Programm (MPP) genannt. Mitarbeitende leasen über den Arbeitgeber ein Smartphone, ein Tablet oder einen Laptop für den privaten Gebrauch und zahlen die Rate aus dem Bruttogehalt.

Wichtig: Es geht nicht um den Arbeitslaptop. Es geht um Geräte, die im Alltag eine Rolle spielen. Das neue Handy, das Tablet für zuhause, der Laptop für private Projekte.

Nicht jede Person fährt Rad. Aber fast jede Person nutzt ein Smartphone. Hardware-Leasing erreicht damit eine viel größere Zielgruppe, und es ist für Unternehmen einfacher zu steuern.

Wie funktioniert Hardware-Leasing?

Das Prinzip kennt ihr vom Dienstrad: Der Arbeitgeber least das Gerät und überlässt es den Mitarbeitenden zur privaten Nutzung. Die Rate wird vom Bruttogehalt abgezogen.

So funktioniert Hardware-Leasing

SchrittWas passiert
1. RahmenvertragDas Unternehmen schließt einen Rahmenvertrag mit dem Leasing-Anbieter.
2. Gerät wählenMitarbeitende suchen ihr Gerät auf einer Online-Plattform aus.
3. EntgeltumwandlungSie vereinbaren eine Umwandlung in Höhe der monatlichen Rate.
4. LieferungDas Gerät kommt nach Hause, die Rate läuft über die Gehaltsabrechnung, meist 24 Monate.
5. LaufzeitendeGerät zurückgeben, gegen ein neues tauschen oder übernehmen, je nach Anbieter.
Stand: Oktober 2026emplu

Welche Geräte sind möglich? Smartphones, Tablets, Laptops und PCs. Dazu Zubehör wie Monitor, Headset, Tastatur oder Docking-Station.

Ist Hardware-Leasing steuerfrei?

Ja, bei der Lohnsteuer. Grundlage ist § 3 Nr. 45 EStG. Danach ist die private Nutzung von betrieblichen PCs, Smartphones und Tablets lohnsteuerfrei. Voraussetzung: Das Gerät gehört während der Nutzung dem Arbeitgeber beziehungsweise dem Leasinggeber, nicht den Mitarbeitenden.

Das Besondere: Die Steuerfreiheit gilt auch bei Entgeltumwandlung. Das Benefit muss also nicht zusätzlich zum Gehalt kommen. Die Rate mindert das steuerpflichtige Brutto. Das ist eine Ausnahme: Die meisten anderen steuerfreien Benefits, etwa Sachbezug oder Kita-Zuschuss, sind nur steuerfrei, wenn sie zusätzlich gezahlt werden.

Wichtig zur Sozialversicherung: Seit 2023 sehen die Sozialversicherungsträger das anders als das Finanzamt. Bei Entgeltumwandlung werden die Beiträge weiter auf das volle Gehalt berechnet. Mitarbeitende sparen also Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer, aber keine Sozialabgaben. Der Vorteil daran: Ihre Rentenansprüche bleiben unverändert.

Wie viel sparen Mitarbeitende?

Eine Mitarbeiterin möchte ein neues Smartphone für 1.100 €. Über das Hardware-Leasing kostet es 45 € im Monat, 24 Monate lang. Das sind 1.080 € Rate insgesamt. Weil die Rate vom Brutto abgeht, zahlt sie darauf keine Lohnsteuer. Wie viel sie spart, hängt von ihrem Steuersatz ab.

Rechenbeispiel: Smartphone für 1.100 €, 45 € Rate, 24 Monate

Bruttogehalt pro MonatGrenzsteuersatz (ca.)Netto-Belastung pro MonatNetto-Belastung gesamtErsparnis ggü. Kauf
3.000 €27 %32,85 €788 €ca. 310 €
4.500 €32 %30,60 €734 €ca. 365 €
6.000 €37 %28,35 €680 €ca. 420 €
Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, Ersparnis = Rate × Grenzsteuersatz · Stand: Oktober 2026emplu

So haben wir gerechnet: Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer. Ersparnis = Rate × Grenzsteuersatz. Sozialabgaben ändern sich nicht. Mit Kirchensteuer fällt die Ersparnis etwas höher aus.

Dazu kommt: Die Kosten verteilen sich auf zwei Jahre. Und bei vielen Anbietern ist eine Versicherung gegen Bruch und Diebstahl schon in der Rate enthalten.

Was passiert am Ende der Laufzeit?

Das regelt der Anbieter. Typisch sind drei Wege:

  • Zurückgeben: Das Gerät geht zurück, ihr könnt direkt ein neues leasen.
  • Tauschen: Ein neues Gerät mit neuer Laufzeit.
  • Übernehmen: Wer das Gerät behalten möchte, zahlt meist einen kleinen Restbetrag. Erst dann gehört es den Mitarbeitenden. Wird es dabei unter Marktwert übereignet, kann der Arbeitgeber den Vorteil pauschal mit 25 % versteuern.

Der Vergleich mit dem Kauf im Rechenbeispiel gilt für die Nutzung über zwei Jahre. Wer das Gerät am Ende übernimmt, rechnet den Restbetrag dazu.

Hardware-Leasing oder Bike-Leasing?

Vorweg: Bike-Leasing ist ein starkes Benefit. Es fördert Gesundheit und nachhaltige Mobilität, wir bieten es bei emplu selbst an. Hardware-Leasing ist kein Ersatz, sondern die Ergänzung. Und für viele Unternehmen der einfachere Einstieg.

Hardware-Leasing und Bike-Leasing im Vergleich

Hardware-LeasingBike-Leasing
Zielgruppefast alle Mitarbeitendenwer regelmäßig Rad fährt
Typischer Warenwertca. 300 bis 2.000 €ca. 2.500 bis 5.000 €
Typische Laufzeit24 Monate36 Monate
LohnsteuerRate komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG)Rate mindert das Brutto, dafür 1 % von einem Viertel der UVP pro Monat als geldwerter Vorteil
Sozialversicherungkeine Ersparnis, Rentenansprüche bleiben gleichErsparnis auf die Rate, Rentenansprüche sinken leicht
Offener Betrag nach 12 Monaten (Beispiel)12 × 45 € = 540 €24 × 80 € = 1.920 €
Typische Spannen, keine festen Werte · Stand: Oktober 2026emplu

Wie Bike-Leasing steuerlich funktioniert, steht in Dienstrad-Leasing durch Entgeltumwandlung.

Für Mitarbeitende: eine viel größere Zielgruppe

Nicht jede Person kann oder will mit dem Rad zur Arbeit. Wer weit draußen wohnt, im Schichtdienst arbeitet oder einfach kein Rad braucht, hat vom Dienstrad nichts. Ein Smartphone nutzt dagegen fast jeder. Dazu kommen Tablet, Laptop oder ein Monitor fürs Homeoffice.

Hardware wird außerdem regelmäßig erneuert. Ein Smartphone hält meist zwei bis drei Jahre. Das passt genau zur Laufzeit. So wird das Benefit nicht einmal genutzt, sondern immer wieder.

Für Unternehmen: leichter zu steuern

  • Kleinere Warenkörbe: Ein Smartphone kostet einen Bruchteil eines E-Bikes. Das senkt das Risiko für alle Beteiligten.
  • Einfacher bei Störfällen: Verlässt eine Person das Unternehmen, geht in Elternzeit oder bezieht Krankengeld, gibt es kein Gehalt mehr, von dem die Rate abgehen kann. Beim Smartphone geht es dann um ein paar hundert Euro, beim E-Bike schnell um mehrere tausend.
  • Unkomplizierte Rücknahme: Ein Smartphone wird per Paket zurückgeschickt. Ein E-Bike muss abgeholt, geprüft und bewertet werden.
  • Kürzere Bindung: 24 statt 36 Monate bedeuten kürzere Verpflichtungen im Rahmenvertrag und in der Gehaltsabrechnung.

Was kostet Hardware-Leasing das Unternehmen?

Nichts. Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass ein neues Benefit Budget braucht. Beim Hardware-Leasing über emplu ist das nicht so.

Was kostet Hardware-Leasing das Unternehmen?

KostenpunktKosten für das Unternehmen
Einrichtung des Rahmenvertrags0 €
Plattform zur Buchung der Geräte0 €
Arbeitgeberzuschuss0 €, nicht nötig
Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil)unverändert, keine Mehrkosten
Stand: Oktober 2026emplu

Warum das funktioniert: Die Rate wird komplett über Entgeltumwandlung finanziert. Mitarbeitende zahlen ihr Gerät selbst, aber aus dem Brutto statt aus dem Netto. Das Unternehmen stellt nur den Rahmen.

Und der Aufwand? Die Rate wird einmal in der Gehaltsabrechnung hinterlegt und läuft dann automatisch. Bestellung, Lieferung, Versicherung und Rückgabe laufen über die Plattform.

Optional: Wer möchte, kann die Rate bezuschussen. Ein Zuschuss zusätzlich zum Gehalt ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Pflicht ist das nicht. Wie Benefits im Vergleich zur Gehaltserhöhung abschneiden, zeigt Gehaltserhöhung oder Benefits.

Wie führt ihr Hardware-Leasing ein?

In 4 Schritten zum Hardware-Leasing

#So führt ihr Hardware-Leasing ein
1Rahmenvertrag abschließen: ohne Kosten und ohne Mindestabnahme
2Regeln festlegen: maximaler Warenwert, Anzahl Geräte pro Person, Mindestbeschäftigungsdauer
3Gehaltsabrechnung vorbereiten: Entgeltumwandlung als feste Position hinterlegen
4Mitarbeitende informieren: am besten mit einem konkreten Rechenbeispiel
Stand: Oktober 2026emplu

Wie ihr Benefits allgemein gut einführt und ankündigt, steht in Benefits einführen und Benefits kommunizieren.

Fazit: Das Benefit, das fast alle nutzen können

Hardware-Leasing ist eines der unterschätztesten Benefits. Es erreicht fast alle Mitarbeitenden, nicht nur die Radfahrer. Es spart spürbar Steuern. Und es kostet das Unternehmen nichts. Für Arbeitgeber ist es außerdem gut planbar: kleine Beträge, kurze Laufzeiten, einfache Rücknahme.

Ihr habt schon Bike-Leasing? Dann ist Hardware-Leasing die logische Ergänzung. Ihr habt noch gar keine Benefits? Dann ist es ein einfacher Einstieg. Alle weiteren Benefits findet ihr im Leitfaden Mitarbeiterbenefits.

Häufige Fragen zu Hardware-Leasing

Ist Hardware-Leasing auch für kleine Unternehmen möglich? Ja. Es gibt keine Mindestgröße. Gerade für kleine Teams ist es ein einfacher Einstieg in Benefits, weil kein Budget nötig ist.

Ist Hardware-Leasing sozialversicherungsfrei? Bei Entgeltumwandlung nicht. Seit 2023 berechnen die Sozialversicherungsträger die Beiträge weiter auf das volle Gehalt. Mitarbeitende sparen Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer, ihre Rentenansprüche bleiben dafür gleich. Stellt der Arbeitgeber das Gerät zusätzlich zum Lohn, ist es steuer- und sozialversicherungsfrei.

Was passiert, wenn jemand das Unternehmen verlässt? Das regelt der Überlassungsvertrag. Meist wird das Gerät zurückgegeben oder die offenen Raten werden abgelöst. Wegen der kleinen Beträge ist das meist schnell geklärt.

Gibt es Grenzen bei der Entgeltumwandlung? Ja. Das Gehalt darf durch die Umwandlung nicht unter den Mindestlohn fallen. Wenn ein Tarifvertrag gilt, solltet ihr prüfen, ob er Entgeltumwandlung erlaubt.

Können Mitarbeitende Hardware-Leasing und Bike-Leasing kombinieren? Ja. Beide Benefits laufen unabhängig voneinander und schließen sich nicht aus.

Sind Spielkonsolen oder Fernseher möglich? Nein. Die Steuerfreiheit gilt für Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte, also Smartphones, Tablets, PCs, Laptops und passendes Zubehör.

Kann ich das Gerät am Ende behalten? Je nach Anbieter ja, meist gegen einen kleinen Restbetrag. Erst mit der Übernahme gehört das Gerät den Mitarbeitenden.

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Mit emplu bietet ihr Hardware-Leasing und Bike-Leasing auf einer Plattform an. Ohne Einrichtungsgebühr, ohne Plattformkosten, ohne Arbeitgeberzuschuss.

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Quellen: § 3 Nr. 45 EStG, R 3.45 LStR, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG, Besprechungsergebnis der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 4. Mai 2023, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Hinweis: Rechtlicher Stand Oktober 2026. Die Rechenbeispiele sind vereinfacht. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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von Anika Brunner

27 Oktober 2026 | 9 min