Teilnahmebedingungen für das Freundschaftswerbungsprogramm
Beide Parteien, d. h. der Werbende und der Geworbene, müssen mindestens 18 Jahre alt sein, und beide Parteien müssen in Ländern wohnhaft sein, in denen emplu präsent ist. Die Teilnehmer müssen natürliche Personen sein. Bei dem Werbenden und dem Geworbenen muss es sich jederzeit um verschiedene Personen handeln.
2. Empfehlungsbonus
Für den Empfang eines Empfehlungsbonus gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Werbende teilt einen von emplu bereitgestellten spezifischen Link (den „Empfehlungslink“). Der Werbende darf den Empfehlungslink grundsätzlich nicht für gewerbliche Aktivitäten und insbesondere nicht für oder in Zusammenhang mit bezahlter Werbung, Social Media- oder sonstigen Promotions nutzen.
- Sollten Sie Interesse an einer kommerziellen Nutzung haben, wenden Sie sich bitte an: support@emplu.de.
- Bei Empfehlung über den Empfehlungslink erhält der Werbende einen Warengutschein in Höhe von einmalig 10,- € für jede
Empfehlung. Sollte ein emplu Servicevertrag mit dem empfohlenen Kontakt abgeschlossen werden, erhält der Werbende einmalig 1,- € für jeden Nutzer, die im ersten Monat nach Go-Live des empfohlenen Kunden live gehen.
3. Grenzen des Programms
- Das Freundschaftswerbungsprogramm von emplu darf nicht zum wesentlichen Gegenstand der gewerblichen Tätigkeit des Werbenden gemacht werden.
- Die Nutzung des von emplu bereitgestellten Empfehlungslink für kommerzielle Tätigkeiten ist nicht gestattet. Dem emplu-Kunden ist es untersagt für seinen persönlichen Empfehlungslink bezahlte Werbeaktionen wie Online-Werbung selbst oder durch Dritte durchzuführen. Darunter zählt auch die öffentliche Verbreitung des Links auf Blogs, auf YouTube, Facebook oder anderen Social Media Plattformen die darauf abzielen, Prämien einzuwerben; der Versand von Nachrichten an Personen die den Werbenden nicht kennen, oder die Verwendung von automatisierten Systemen um den Empfehlungslink zu verbreiten. Sollten Sie Interesse an einem kommerziellen Partnerprogramm haben, wenden Sie sich bitte an: support@emplu.com.
4. Verschiedenes
- Der Werbende erhält im Falle der erfolgreichen Werbung eines Neukunden und Erfüllung der vorstehenden Voraussetzungen die im Rahmen des Freundschaftswerbeprogramms zugesagte Prämie. Emplu entscheidet eigenständig über die Annahme eines Vertragsangebotes mit einem Geworbenen. Ein Anspruch auf den Empfehlungsbonus entsteht nicht, wenn emplu einen Vertragsabschluss mit dem empfohlenen Neukunden - gleich aus welchen Gründen - verweigert. Änderungen des Empfehlungsbonus, die nach erfolgreicher Vermittlung eines Neukunden an emplu erfolgen, haben keinen Einfluss auf die Bonushöhe und gelten nur für die Zukunft.
- Der Vergütungsanspruch wird erst fällig, wenn alle Bedingungen einer erfolgreichen Werbung dieser Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
- Die Auszahlung des Empfehlungsbonus erfolgt grundsätzlich durch eine Bereitstellung des Warengutscheins. Der Nutzerbonus wird dem Empfehlenden auf ein frei gewähltes Konto des Werbenden überwiesen. Für die Versteuerung der erhaltenen Prämien ist der Werbende selbst verantwortlich. Emplu übernimmt für die korrekte Versteuerung der Prämien keinerlei Haftung.
- emplu kann die in den Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen und Voraussetzungen für Freundschaftswerbung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft aus beliebigem Grund aussetzen, aufheben oder ändern. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen kann emplu eine bereits gewährte Prämie zurückbuchen und/oder zurückverlangen.