Erholungsbeihilfe für Mitarbeitende

Mit der Erholungsbeihilfe können Arbeitgeber einmal jährlich einen steuerlich begünstigten Zuschuss zur Erholung gewähren , ür Mitarbeitende selbst, ihren Partner und ihre Kinder. Ein oft unterschätzter Benefit der direkt im Alltag ankommt.

Was steckt hinter der Erholungsbeihilfe?

Ob Wellnesswochenende, Kurzurlaub, Schwimmbad oder Eintritt in den Freizeitpark, die Erholungsbeihilfe ermöglicht es Arbeitgebern, die Erholung ihrer Mitarbeitenden gezielt zu bezuschussen. Der Arbeitgeber kann die Zahlung pauschal mit 25 % Lohnsteuer versteuern – für Mitarbeitende fällt keine Steuer und keine Sozialversicherung an. Das macht die Erholungsbeihilfe zu einem der wenigen Benefits bei dem der volle Betrag ohne Abzüge beim Mitarbeitenden ankommt.

Mit emplu läuft die Abwicklung vollständig digital: Mitarbeitende reichen ihren Beleg direkt in der App ein, Prüfung, Dokumentation und Abrechnung über die Lohnabrechnung übernimmt emplu automatisch.

Das Wichtigste auf einen Blick

Bis zu 156 € pro Jahr für den Mitarbeitenden selbst
Bis zu 104 € pro Jahr für den Ehepartner
Bis zu 52 € pro Jahr für jedes Kind
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG
Beispiel: Mitarbeitende/r mit Partner und 2 Kindern → bis zu 364 € jährlich; Pauschalversteuerung mit 25 % durch den Arbeitgeber – für Mitarbeitende SV-frei

Wichtig: Wird der Betrag überschritten, ist die komplette Zahlung voll steuer- und sozialversicherungspflichtig Einmal jährlich pro Mitarbeitendem
Jetzt Demo buchen und beraten lassen

Wie kann ich die Erholungsbeihilfe anbieten?

Die Erholungsbeihilfe über emplu einzurichten ist unkompliziert und vollständig digital. Einmal aufgesetzt läuft der Prozess automatisch, ohne manuellen Aufwand für HR.

Betrag und Familienstand konfigurieren

Lege fest wie hoch die Erholungsbeihilfe pro Mitarbeitendem sein soll und ob Zuschläge für Partner und Kinder berücksichtigt werden. Individuell und flexibel einstellbar.

Einfache Belegeinreichung

Mitarbeitende reichen ihren Beleg direkt in der App ein, ob Hotelrechnung, Eintrittskarte oder Wellnessbehandlung. Über unser Dashboard kann jeder Beleg auf Gültigkeit und Zweckbindung geprüft werden. Kein manuelles Einsammeln, kein Papierkram.

Vorbereiteter Payroll-Export

Im monatlichen Export ist die Erholungsbeihilfe bereits korrekt mit 25 % Pauschalsteuer ausgewiesen, direkt übernehmbar in die Lohnbuchhaltung.

Rechtssichere Dokumentation

Alle Belege und Nachweise werden DSGVO-konform gespeichert und archiviert , für eine mögliche steuerliche Prüfung jederzeit abrufbar.

Das Benefit für die Auszeit

Vorteile
für Mitarbeitende

Auch für die ganze Familie

Die Erholungsbeihilfe ist einer der wenigen Benefits die nicht nur dem Mitarbeitenden selbst zugutekommen. Auch für Ehepartner und Kinder kann der Arbeitgeber einen Zuschuss gewähren, der gesamte Betrag kommt ohne Abzüge an.

Breite Einsatzmöglichkeiten

Von Wellnessbehandlungen über Schwimmbäder und Fitnessstudio bis hin zu Eintrittsgeldern für Vergnügungsparks, Zoos oder Museen ,die Erholungsbeihilfe ist nicht auf einen bestimmten Verwendungszweck beschränkt, solange der Erholungscharakter erkennbar ist.

Digitale Antragsstrecke ohne Aufwand

Einfach Beleg einscannen und hochladen, die App übernimmt den Rest. Für Mitarbeitende dauert die Einreichung weniger als eine Minute.

Erholungsbeihilfe kombinieren

FAQ zur Erholungsbeihilfe

Haben Mitarbeitende einen Anspruch auf die Erholungsbeihilfe?

Nein, die Erholungsbeihilfe ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Mitarbeitende können sie nicht einfordern, es sei denn sie ist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten.

Wann muss die Erholungsbeihilfe ausgezahlt werden?

Die Auszahlung muss in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Erholungsmaßnahme stehen – maximal 3 Monate vor oder nach dem Urlaub bzw. der Erholungsmaßnahme. Eine Auszahlung ohne konkreten Bezug zur Erholung wird steuerlich nicht anerkannt.

Welche Belege werden akzeptiert?

Grundsätzlich jeder Beleg der den Erholungszweck nachweist. Dazu gehören zum Beispiel Hotelrechnungen, Buchungsbestätigungen, Eintrittskarten für Schwimmbäder, Freizeitparks oder Wellnesseinrichtungen. Der Beleg muss mindestens den ausgezahlten Betrag erreichen.

Was passiert wenn der Freibetrag überschritten wird?

Wird die jährliche Freigrenze auch nur um einen Euro überschritten, ist die gesamte Zahlung voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Deshalb ist es wichtig die Grenzen genau einzuhalten.

Kann die Erholungsbeihilfe mit anderen Benefits kombiniert werden?

Ja, die Erholungsbeihilfe ist unabhängig vom Sachbezug, Essenszuschuss oder anderen steuerfreien Leistungen. Sie kann problemlos parallel zu anderen Benefits genutzt werden ohne die jeweiligen Freigrenzen zu beeinflussen.

Können auch Minijobber die Erholungsbeihilfe erhalten?

Ja, da die Erholungsbeihilfe durch die Pauschalversteuerung nicht als sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn gilt, wird sie nicht auf die Geringfügigkeitsgrenze angerechnet. Auch Minijobber können den vollen Betrag erhalten ohne ihren Status zu gefährden.

Wie oft kann die Erholungsbeihilfe pro Jahr gewährt werden?

Einmal pro Kalenderjahr und Arbeitsverhältnis. Wer mehrere Arbeitgeber hat, kann von jedem Arbeitgeber separat eine Erholungsbeihilfe erhalten.

Wie funktioniert die Abwicklung über emplu?

Mitarbeitende reichen ihren Beleg direkt in der App ein. emplu prüft den Beleg automatisch, dokumentiert die Zahlung rechtssicher und bereitet den korrekten Payroll-Export mit 25 % Pauschalsteuer vor. Für HR entsteht kein manueller Aufwand.

ÖPNV-Zuschuss als Benefit anbieten?

Mit emplu geht das einfach, flexibel und rechtssicher.
Informiere dich jetzt unverbindlich  und gestalte moderne Mitarbeiterbenefits, die wirklich ankommen.
Jetzt kostenlos beraten lassen