

Nicht eingelöste, bzw. nicht eingereichte Essenszuschüsse verfallen am Monatsende.
An Urlaubs-, Krankheits- oder Feiertagen besteht kein Anspruch. Berücksichtigt werden ausschließlich Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wurde.
Zunächst erfolgt eine automatisierte Vorprüfung anhand von Kriterien wie Datum, Betrag, Akzeptanzstelle und Produktkategorie. Anschließend wird der Beleg zusätzlich einer menschlichen Prüfung unterzogen. Für HR entsteht dabei kein zusätzlicher Prüfaufwand, da der gesamte Prozess über die Plattform abgewickelt wird.
Die 25 % Pauschalsteuer auf den amtlichen Sachbezugswert (4,57 €) wird vom Arbeitgeber getragen.Sie wird im Rahmen der Lohnabrechnung korrekt ausgewiesen und abgeführt. Der zusätzliche Zuschussanteil von 3,10 € ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die Gewährung erfolgt im Rahmen der geltenden steuerlichen Vorgaben (§ 8 EStG, Sachbezugswertregelung).
Durch:
• Berücksichtigung ausschließlich tatsächlicher Arbeitstage
• Mitverantwortung vom Mitarbeitenden
• Digitale Belegerfassung
• Automatisierte Vorprüfung
• Zusätzliche manuelle Validierung
• Saubere Payroll-Ausweisung
wird ein revisionssicherer und regelkonformer Prozess gewährleistet.Wie bei allen Lohnbestandteilen liegt die finale steuerliche Verantwortung grundsätzlich beim Arbeitgeber.
Die eingereichten Belege werden digital archiviert und gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Dadurch sind sie im Bedarfsfall (z. B. Lohnsteuerprüfung) jederzeit abrufbar.
• Einzelbelege
• Prüfprotokolle
• Exportübersichten
• Nachvollziehbare Zuordnung zu Arbeitstagen
• Getrennte steuerliche Ausweisung im Payroll-Export
Stehen strukturiert zur Verfügung. Dies ermöglicht eine transparente und prüfungssichere Darstellung gegenüber Finanzbehörden.
Ja es können mehrere Beträge pro Tag eingereicht werden, bis sie zusammen einen Wert von 7,67EUR erreichen.
