Essenszuschuss

Mit dem Essenszuschuss können Arbeitgeber jeden Monat bis zu 15 Mittagessen pro Mitarbeitendem steueroptimiert bezuschussen. Ein einfacher Weg um Wertschätzung im Arbeitsalltag zu zeigen.

Was steckt hinter dem Essenszuschuss?

Keine eigene Kantine, aber die Mitarbeitenden sollen trotzdem beim Mittagessen unterstützt werden? Genau dafür gibt es den Essenszuschuss. Arbeitgeber können bis zu 15 Mal im Monat einen Zuschuss von 7,67 € pro Mahlzeit gewähren , ganz gleich ob das Mittagessen im Restaurant, beim Bäcker oder im Supermarkt eingenommen wird. Damit können pro Mitarbeitendem bis zu 115,05 € im Monat steueroptimiert bereitgestellt werden.

Mit emplu läuft die gesamte Antragsstrecke einfach und vollständig digital ab. Mitarbeitende reichen ihren Beleg direkt in der App ein, der Rest wird automatisch geprüft und korrekt über die Lohnabrechnung abgewickelt. Kein Papierkram, kein manueller Aufwand für HR.

Das Wichtigste auf einen Blick

Monatlich bis zu 15 Zuschüsse pro Mitarbeitendem
Maximal 7,67 € pro Tag – bis zu 115,05 € pro Monat
3,10 € sind steuer- und sozialversicherungsfrei · die verbleibenden 4,57 € sind SV-frei und werden mit 25 % pauschal versteuert
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG i. V. m. § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG
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Wie kann ich den Essenszuschuss anbieten?

Den Essenszuschuss über emplu einzurichten dauert nur wenige Minuten. Einmal konfiguriert läuft alles automatisch , für HR und für die Mitarbeitenden.

Anzahl der Zuschüsse festlegen

Wähle wie viele Zuschüsse Mitarbeitende maximal pro Monat einreichen können , flexibel zwischen 1 und 15.

Automatische Belegprüfung

Unsere KI und das emplu-Team prüfen jeden eingereichten Beleg auf Gültigkeit und steuerliche Korrektheit. Belege müssen nicht mehr manuell eingesammelt oder geprüft werden, das spart HR wertvolle Zeit.

Vorbereiteter Payroll-Export

Im monatlichen Export ist jeder Zuschuss bereits korrekt aufgeteilt mit klarer Kennzeichnung welcher Anteil steuerfrei ist und welcher mit 25 % pauschal versteuert wird. Einfach in die Lohnbuchhaltung übernehmen.

Rechtssichere Dokumentation

Alle Belege werden DSGVO-konform gespeichert und dokumentiert, für eine mögliche steuerliche Prüfung jederzeit abrufbar.

Das Benefit für die Mittagspause - Vorteile des Essenszuschusses

Vorteile
für Mitarbeitende

Keine Einschränkung bei den Akzeptanzstellen

Der Essenszuschuss ist nicht auf einzelne Restaurants oder Bäckereien beschränkt. Mitarbeitende können flexibel überall einlösen, ob beim Lieblingsrestaurant um die Ecke, im Supermarkt oder beim Lieferservice – solange der Beleg den steuerlichen Vorgaben entspricht.

Digitale Antragsstrecke ohne Aufwand

Einfach Beleg einscannen, hochladen, fertig. Die App übernimmt den Rest. Für Mitarbeitende dauert die Einreichung weniger als eine Minute.

Essenszuschuss kombinieren

FAQ zum Essenszuschuss

Was passiert, wenn Budget nicht genutzt wurde?

Nicht eingelöste, bzw. nicht eingereichte Essenszuschüsse verfallen am Monatsende.

Was passiert bei Krankheit oder Urlaub?

An Urlaubs-, Krankheits- oder Feiertagen besteht kein Anspruch. Berücksichtigt werden ausschließlich Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wurde.

Müssen wir jeden Beleg manuell prüfen?

Zunächst erfolgt eine automatisierte Vorprüfung anhand von Kriterien wie Datum, Betrag, Akzeptanzstelle und Produktkategorie. Anschließend wird der Beleg zusätzlich einer menschlichen Prüfung unterzogen. Für HR entsteht dabei kein zusätzlicher Prüfaufwand, da der gesamte Prozess über die Plattform abgewickelt wird.

Wer trägt die 25 % Pauschalsteuer?

Die 25 % Pauschalsteuer auf den amtlichen Sachbezugswert (4,57 €) wird vom Arbeitgeber getragen.Sie wird im Rahmen der Lohnabrechnung korrekt ausgewiesen und abgeführt. Der zusätzliche Zuschussanteil von 3,10 € ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Gibt es ein Haftungsrisiko für das Unternehmen?

Die Gewährung erfolgt im Rahmen der geltenden steuerlichen Vorgaben (§ 8 EStG, Sachbezugswertregelung).
Durch:

• Berücksichtigung ausschließlich tatsächlicher Arbeitstage
• Mitverantwortung vom Mitarbeitenden
• Digitale Belegerfassung
• Automatisierte Vorprüfung
• Zusätzliche manuelle Validierung
• Saubere Payroll-Ausweisung

wird ein revisionssicherer und regelkonformer Prozess gewährleistet.Wie bei allen Lohnbestandteilen liegt die finale steuerliche Verantwortung grundsätzlich beim Arbeitgeber.

Wie lange werden Belege archiviert?

Die eingereichten Belege werden digital archiviert und gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Dadurch sind sie im Bedarfsfall (z. B. Lohnsteuerprüfung) jederzeit abrufbar.

Gibt es eine Dokumentation für Lohnsteueraußenprüfungen?

• Einzelbelege
• Prüfprotokolle
• Exportübersichten
• Nachvollziehbare Zuordnung zu Arbeitstagen
• Getrennte steuerliche Ausweisung im Payroll-Export

Stehen strukturiert zur Verfügung. Dies ermöglicht eine transparente und prüfungssichere Darstellung gegenüber Finanzbehörden.

Kann ich mehrere Belege an einem Tag einreichen?

Ja es können mehrere Beträge pro Tag eingereicht werden, bis sie zusammen einen Wert von 7,67EUR erreichen.

ÖPNV-Zuschuss als Benefit anbieten?

Mit emplu geht das einfach, flexibel und rechtssicher.
Informiere dich jetzt unverbindlich  und gestalte moderne Mitarbeiterbenefits, die wirklich ankommen.
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