Ein Sachbezug ist ein nicht in bar bestehender geldwerter Vorteil, den ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Das kann etwa ein Gutschein für Waren oder Dienstleistungen, ein Mobilitätsangebot oder ein anderer Benefit sein. Entscheidend ist, dass es sich nicht um frei verfügbares Geld handelt, sondern um konkrete Leistungen oder Angebote, die Mitarbeitende nutzen können.
Wann bleibt ein Sachbezug steuerfrei?
In Deutschland können Sachbezüge unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Die wichtigsten Regeln sind:
1.) 50€-Freigrenze pro Monat (Sachbezugsfreigrenze)
Arbeitgeber können jedem Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 € an Sachbezügen gewähren – steuer- und sozialversicherungsfrei, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Wird die Grenze von 50 € auch nur geringfügig überschritten, gilt der gesamte Betrag im betreffenden Monat als steuerpflichtig.
2.) Nur bestimmte Sachbezüge zählen.
Damit ein Sachbezug steuerfrei anerkannt wird, muss er konkret für Waren oder Dienstleistungen gelten und darf nicht wie Geld einlösbar oder frei verfügbar sein (z. B. Bargeld oder allgemeine Geldkarten).
3.) Zusätzlich zum Gehalt.
Sachbezüge müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine einfache Umwandlung von Gehalt in Sachbezug ohne Mehrwert gilt nicht als steuerfrei.
Beispiele und Abgrenzung
Beispiele für steuerfreie Sachbezüge:
Gutscheine für Dienstleistungen oder Produktgruppen, die ausschließlich bei einem Anbieter eingelöst werden können Benefits aus einer Benefit-Plattform wie emplu, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispiele für keine steuerfreien Sachbezüge:
Bargeld oder frei verfügbare Geldkarten, die Mitarbeitende wie eigenes Geld nutzen können Gutscheine, die bei beliebigen Marketplaces ohne klare Produkt- oder Akzeptanzgrenzen eingelöst werden → denn diese gelten als Geldleistung und wären steuerpflichtig.
Warum sind die Regeln so wichtig?
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Sachbezugs-Freigrenze ist entscheidend, weil schon eine kleine Überschreitung der 50-€-Grenze dazu führt, dass der gesamte Sachbezug des Monats lohn- und sozialversicherungspflichtig wird. Das kann für Unternehmen und Mitarbeitende erhebliche steuerliche Nachteile bedeuten.
Wie stellt emplu die Steuerfreiheit sicher?
Bei emplu wird die steuerliche Konformität systematisch unterstützt:
• Automatische Begrenzung auf maximal 50 € Sachbezug pro Mitarbeitenden und Monat
• Strenge Prüfung der Partnerangebote auf gesetzliche Voraussetzungen
• Transparente Systemlogik, die steuerpflichtige Leistungen ausschließt
• Dadurch wird das Risiko minimiert, dass Sachbezüge versehentlich steuerpflichtig werden – auch bei mehreren kombinierten Benefits.
Weitere Infos zum Sachbezug:
https://emplu.de/post/sachbezugsgutscheine-steuerfrei-nutzen-worauf-unternehmen-achten-mussen
https://emplu.de/steuerfreier-sachbezug
Ein ÖPNV-Zuschuss ist ein Mobilitätszuschuss deines Arbeitgebers, mit dem die Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ganz oder teilweise übernommen werden. Solche Zuschüsse können Mitarbeitenden helfen, sowohl den Arbeitsweg als auch private Fahrten mit Bus und Bahn günstiger zu gestalten.
Typische Varianten sind zum Beispiel:
• Übernahme des Deutschlandtickets
• Bezuschussung regionaler Monats- oder Jahreskarten
Warum ist der ÖPNV-Zuschuss steuerlich interessant?
Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG):Wenn ein Arbeitgeber den Zuschuss zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt, kann dieser Zuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Das gilt nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch für private Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Wichtig: Der Zuschuss darf nicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung (also anstelle von Gehalt) gewährt werden. Er muss „on top“ zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden, damit die Steuerfreiheit greift.
Wie funktioniert ein ÖPNV-Zuschuss in der Praxis?
1) Arbeitgeber übernimmt Ticketkosten
Unternehmen können beispielsweise das Deutschlandticket (aktuell einheitlicher Preis für bundesweite Nutzung) für Mitarbeitende bezuschussen oder komplett übernehmen.
2) Steuerliche Behandlung
Wird der Zuschuss als zusätzliches Benefit gewährt (keine Gehaltsumwandlung), ist er meist steuer- und sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 15 EStG.
3) Auswirkungen auf Werbungskosten
Wenn ein Zuschuss steuerfrei gewährt wird, kann der Betrag bei der Entfernungspauschale in der Steuererklärung berücksichtigt werden und dort den absetzbaren Fahrtkostenbetrag mindern.
Beispiel: Deutschlandticket Viele Unternehmen übernehmen das Deutschlandticket vollständig oder teilweise für Mitarbeitende. Dabei kann der Betrag steuerfrei bleiben, solange er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt gewährt wird.
Weitere Infos zum ÖPNV Zuschuss:
Der ÖPNV-Zuschuss
https://emplu.de/post/opnv-zuschusse-richtig-versteuern--der-praxisleitfaden-fur-arbeitgeber
Ein Kita-Zuschuss ist ein Arbeitgeber-Benefit, mit dem Eltern bei den Kosten zur Betreuung ihrer nicht schulpflichtigen Kinder unterstützt werden. Dein Unternehmen kann diese Betreuungskosten – z. B. für eine Kindertagesstätte, einen Kindergarten, eine Krippe oder eine Tagesmutter – ganz oder teilweise übernehmen und dir steuerfrei auszahlen.
Nach den steuerlichen Regeln in Deutschland gilt ein Kita-Zuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 33 Einkommensteuergesetz (EStG), sofern:
• der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird (keine Gehaltsumwandlung),
• das Kind noch nicht schulpflichtig ist, die Betreuung in einer externen geeigneten Einrichtung erfolgt und
• die Betreuungskosten nachgewiesen werden.
Ein schöner Vorteil: Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Höhe des steuerfreien Zuschusses – Arbeitgeber können also die tatsächlich entstandenen Betreuungskosten erstatten.
Wie funktioniert der Kita-Zuschuss praktisch?
1) Rechnung hochladen
Mitarbeitende laden die Rechnung der Betreuung (z. B. Kita-Rechnung) in der App hoch und bestätigen, dass das Kind nicht schulpflichtig ist.
2) Belegprüfung
Die Belege werden geprüft, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Zuschuss steuerfrei gewährt werden kann.
3) Erstattung
Die Erstattung der Betreuungskosten erfolgt einfach zusammen mit deiner Lohn- oder Gehaltszahlung.
Wichtige Hinweise
• Der Zuschuss darf nicht durch Gehaltsumwandlung ersetzt werden, sonst entfällt die Steuerfreiheit.
• Er gilt nur für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern.
• Voraussetzung ist der Nachweis der Betreuungskosten (z. B. Rechnung).
Weitere Infos zum Kita Zuschuss:
Der Kita-Zuschuss
https://emplu.de/post/kita-zuschuss-der-ultimative-leitfaden-fur-familienfreundliche-arbeitgeberleistungen
Ein Internetzuschuss ist eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers, mit der ein Teil deiner Internetkostenübernommen wird z. B. für deinen privaten Internetanschluss zu Hause. Gerade in Zeiten von Homeoffice oder hybrider Arbeit ist das ein attraktiver Benefit, weil ein stabiler Internetanschluss für viele Mitarbeitende heute zur Grundausstattung gehört.
Der Zuschuss wird zusätzlich zu deinem regulären Gehalt gezahlt. Das bedeutet, er ersetzt keinen Teil deines Gehalts, sondern kommt obendrauf. Dadurch kannst du ihn steuerlich begünstigt bekommen, ohne dass du selbst dafür Steuern oder Sozialabgaben zahlst.
Steuerliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für den Internetzuschuss:
Die Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung des Internetzuschusses ergibt sich aus § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit den Lohnsteuer-Richtlinien (R 40.2 Abs. 5 LStR). Arbeitgeber können den Zuschuss dort pauschal mit 25 % Lohnsteuer versteuern, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, ohne dass für dich als Arbeitnehmer:in Steuern oder Sozialabgaben anfallen.
Das heißt konkret:
• Dein Arbeitgeber versteuert den Zuschuss pauschal, du erhältst ihn steuer- und sozialversicherungsfrei.
• Du hast dadurch bis zu 50 € monatlich (600 € pro Jahr) zusätzlich netto – ohne Abzüge.
Wie funktioniert der Internetzuschuss?
1) Zuschuss vereinbaren:
Dein Arbeitgeber richtet einen Internetzuschuss ein, der monatlich gezahlt wird.
2) Nachweis:
Mitarbeitende laden eine Rechnung ihrer Internetkosten ein (bis 50 € monatlich)
3) Pauschalversteuerung:
Dein Arbeitgeber versteuert den Zuschuss pauschal mit 25 % (plus Soli/KiSt).
4) Auszahlung:
Du erhältst den Betrag über deine Gehaltsabrechnung
Wichtige Voraussetzungen
Damit der Internetzuschuss steuerlich begünstigt bleibt:
• Zusätzlichkeit zum Gehalt:
Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, nicht als Ersatz für Gehalt.
• Nachweis:
Mitarbeitende müssen die Höhe der Internetkosten Nachweisen
• Maximalbetrag:
Bis 50 € pro Monat gilt die vereinfachte Pauschalversteuerung.
Welche Kosten werden abgedeckt?
In der Praxis umfasst der Internetzuschuss typischerweise:
• monatliche Grundgebühren für DSL, Kabel oder Glasfaser
• Flatrate-Tarife für Internetzugang
• einmalige Kosten wie Anschluss- oder Bereitstellungsgebühren können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls begünstigt werden
Nicht begünstigt sind dagegen z. B. Kosten für reine Mobilfunkverträge, Streaming-Dienste oder Digital-TV, soweit sie nicht eindeutig Internetkosten darstellen.
Weitere Infos zum Internetzuschuss:
Der Internetzuschuss
https://emplu.de/post/internet-zuschuss---wie-sie-mit-der-internetpauschale-bis-zu-600eu-netto-mehr-gehalt-schaffen
Die betriebliche Krankenversicherung (BKV) ist ein Benefit, bei dem Unternehmen ihren Mitarbeitenden eine zusätzliche Gesundheitsabsicherung bieten, ähnlich wie eine „private Zusatzversicherung“, aber als Gruppenvertrag über den Arbeitgeber.
Eine BKV ergänzt die bestehende Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) und kann je nach Tarif z. B. folgende Leistungen abdecken:
• Zahnzusatzleistungen (z. B. Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung)
• Vorsorgeuntersuchungen und Check-ups
• Sehhilfen (z. B. Brillen/Zuschüsse)
• Heilpraktiker- oder alternative Behandlungen (tarifabhängig)
• Krankenhaus-Zusatzleistungen (z. B. Einbettzimmer, Chefarztbehandlung)
Der große Vorteil für Mitarbeitende: Sie erhalten einen spürbaren Mehrwert im Alltag und profitieren oft von besseren Konditionen als bei einer privat abgeschlossenen Einzelversicherung.
Wie funktioniert eine BKV in der Praxis?
In der Regel läuft es so:
1) Das Unternehmen entscheidet sich für einen BKV-Anbieter und ein Modell (z. B. Budget-Tarif oder Baustein-Tarife).
2) Mitarbeitende werden über den Arbeitgeber in den Gruppenvertrag aufgenommen.
3) Gesundheitsleistungen können anschließend je nach Tarif genutzt und erstattet werden.
BKV als Sachbezug (50-€-Freigrenze)
Die BKV kann auch als Sachbezug behandelt werden. Das ist insbesondere dann möglich, wenn die BKV so umgesetzt ist, dass sie als Sachleistung gilt (z. B. als Versicherungsschutz bzw. konkrete Leistung) und die monatliche 50€-Sachbezugsfreigrenze eingehalten wird. In diesem Fall kann die BKV steuer- und sozialabgabenfreigewährt werden.
Wichtig dabei:
• Die 50€-Grenze ist eine Freigrenze (nicht Freibetrag). Wird sie überschritten, kann der Vorteil im jeweiligen Monat voll steuerpflichtig werden.
• Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (keine Gehaltsumwandlung).
Weitere Infos zur bKV:
Die betriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der dein Arbeitgeber dir eine finanzielle Versorgung fürs Alter zusagt und organisiert. Diese Versorgung ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung, weil viele Menschen später im Alter mehr Einkommen brauchen, als die gesetzliche Rente allein bietet.
Rechtlich wird die bAV in Deutschland durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Darin ist unter anderem festgelegt, dass Mitarbeitende einen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben: Du kannst also einen Teil deines Bruttogehalts nutzen, um eine betriebliche Altersversorgung aufzubauen, und dein Arbeitgeber muss dir dafür einen gesetzlichen Zuschuss gewähren.
Wie funktioniert die bAV?
Im Kern gibt es zwei Wege, wie eine bAV entstehen kann:
1) Entgeltumwandlung:
Du verzichtest auf einen Teil deines Bruttogehalts, das stattdessen für eine betriebliche Altersvorsorge verwendet wird. Dieser Betrag wird steuer- und sozialabgabenbegünstigt angespart, in der Ansparphase fallen meist weniger Abgaben an.
2) Arbeitgeberbeiträge:
Zusätzlich oder alternativ kann dein Arbeitgeber Beiträge zahlen z. B. als Zuschuss zu deiner Vorsorge. Seit 2019 muss der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % Zuschuss leisten (sofern keine abweichende tarifvertragliche Regelung besteht).
Welche Leistungen umfasst die bAV?
Die bAV kann , je nach Vertrag und Tarif, folgende Leistungen beinhalten:
• Altersrente (zusätzliche Zahlung im Ruhestand)
• Invaliditätsabsicherung (wenn du vorzeitig berufsunfähig wirst)
• Hinterbliebenenversorgung für deine Angehörigen im Todesfall
Wie wird die bAV durchgeführt?
Die bAV kann durch verschiedene Versorgungsträger realisiert werden:
• Direktversicherung – Versicherung über den Arbeitgeber
• Pensionskasse – spezielle Versorgungseinrichtung
• Pensionsfonds – fondsgebundene Vorsorge
• Direktzusage / Unterstützungskasse – Arbeitgeber-zusage mit externer Versorgung
(Die Wahl des Durchführungswegs bestimmt u. a. Leistungsart, Sicherheit und Flexibilität.)
Weitere Infos zur bAV:
Die betriebliche Altersvorsorge
Hardware Leasing ist ein Benefit-Modell, bei dem Mitarbeitende moderne Geräte wie Laptops, Smartphones, Tablets oder Zubehör über den Arbeitgeber leasen können. Statt die Hardware direkt zu kaufen, wird sie über einen festen Zeitraum (z. B. 24 oder 36 Monate) finanziert und monatlich bezahlt. In der Praxis läuft das meist so ab:
1) Unternehmen bietet Hardware Leasing an
Dein Arbeitgeber entscheidet sich, Hardware Leasing als Benefit bereitzustellen – häufig über eine Plattform wie emplu.
2) Du wählst dein Gerät aus
Du suchst dir innerhalb der verfügbaren Auswahl ein Gerät aus (z. B. Laptop oder Smartphone, ggf. mit Zubehör).
3) Leasingvertrag & Laufzeit
Das Gerät wird über eine definierte Laufzeit geleast. Während dieser Zeit fallen monatliche Leasingraten an.
4) Nutzung im Alltag
Je nach Modell kannst du die Hardware beruflich nutzen und häufig auch privat (das hängt von den Regeln deines Unternehmens ab).
5) Ende der Laufzeit
Am Ende der Leasingdauer gibt es je nach Anbieter meist verschiedene Optionen, z. B.:
• Rückgabe des Geräts
• Austausch gegen ein neues Gerät
• Übernahme/Kauf (wenn angeboten)
Weitere Infos zum Hardware Leasing:
Hardware-Leasing
Bike-Leasing (auch Dienstrad-Leasing oder Jobbike) ist ein Benefit-Modell, bei dem dein Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike für dich least und dir über die gesamte Laufzeit zur Verfügung stellt. Dabei wird das Rad meist nicht gekauft, sondern über einen Leasingvertrag finanziert – ähnlich wie ein Auto-Leasing, aber speziell für Fahrräder und E-Bikes.
1) Wie läuft das ab?
• Dein Unternehmen schließt einen Leasingvertrag mit einem Bike-Leasinganbieter ab.
• Du suchst dir in einem Shop oder über eine Plattform das gewünschte Rad aus (oft mit großer Auswahl).
• Das Fahrrad wird dir vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassen – du kannst es privat und beruflich nutzen.
Oft wird zusätzlich eine Gehaltsumwandlung (Entgeltumwandlung) vereinbart: Ein Teil deines Bruttogehalts wird direkt für die Leasingrate verwendet. Das senkt dein steuerpflichtiges Einkommen und führt zu einer Spareffekt-Belastung von meist bis zu 40 % im Vergleich zum Direktkauf.
2) Steuerliche Aspekte und geldwerter Vorteil
Für die private Nutzung des Dienstrads gilt seit 2019 die sogenannte 0,25 %-Regel:
Auf den Bruttolistenpreis des Fahrrads wird 0,25 % pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert, dieser Wert wird auf dein steuerpflichtiges Einkommen aufgeschlagen.
Beispiel: Ein Bike mit einem Listenpreis von 3.600 € führt bei 0,25 % Regel zu einem monatlichen geldwerten Vorteil von → 9 € (3.600 × 0,25 %). Das bedeutet: Du zahlst Steuern nur für einen kleinen Anteil des Fahrradwerts, obwohl du es privat nutzen darfst.
Wenn dein Arbeitgeber das Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn finanziert (also ohne Entgeltumwandlung), kann die Überlassung sogar steuerfrei sein (§ 3 Nr. 37 EStG), wie bei klassischen Diensträdern ohne Umwandlung.
3) Warum bringt Leasing oft eine Ersparnis?
Die Kombination aus Entgeltumwandlung und günstiger 0,25 %-Regel bedeutet:
• Du zahlst weniger Steuern und Sozialabgaben auf das, was du als „Vorteil“ bekommst.
• Die Leasingrate wird aus deinem Bruttogehalt bedient, sodass dein Netto-Einkommen in Relation mehr Kaufkraft für das Rad hat.
• Im Vergleich zum Direktkauf kann das über die Laufzeit bis zu 40 % günstiger sein – besonders bei hochwertigen E-Bikes.
4) Was passiert am Ende der Leasinglaufzeit?
Am Ende der Vereinbarung gibt es meist Optionen wie:
• Du gibst das Rad zurück und wechselst auf ein neues Modell.
• Du übernimmst das Rad zu einem noch günstigen Restwert (oft vertraglich vereinbart).
• Es wird ein neues Leasing gestartet – je nach Regelung des Anbieters.
Weitere Infos zum Bike-Leasing:
Das Bike-Leasing
60 € Aufmerksamkeiten sind kleine Geschenke vom Arbeitgeber, die Mitarbeitende zu einem persönlichen Anlasserhalten können – und die bis 60 € (brutto) pro Anlass steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
Typische Anlässe:
Zum Beispiel:
• Geburtstag
• Hochzeit
• Geburt eines Kindes
• Jubiläum (persönlich) Wichtige Regeln
• Es muss ein persönlicher Anlass vorliegen (nicht einfach „so“).
• Es muss eine Sachleistung sein (z. B. Gutschein/ Geschenk) – kein Bargeld.
• Die Grenze ist eine Freigrenze: Über 60 € → kann der gesamte Betrag steuerpflichtig werden.
Über unseren Partner FutureBens erhalten Mitarbeitende Zugang zu exklusiven Rabatten bei vielen bekannten Marken und Online-Shops (z. B. Technik, Mode, Reisen, Sport und Freizeit). Dein Arbeitgeber stellt dir damit ein Vorteilsportal zur Verfügung, über das du Angebote vergünstigt nutzen kannst.
In der Regel funktioniert das so:
1) Du erhältst den Zugang über die emplu App
2) Du wählst im Portal einen Anbieter aus und nutzt den Rabatt über einen Link oder Gutscheincode
Wichtig:
Mitarbeiterrabatte über FutureBens sind kein auszahlbares Budget. Du bekommst stattdessen direkt einen Preisvorteil beim Einkauf.
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